Mal so gesehen...
Für mich eine ganz bedeutsame Entdeckung inmitten dieser lächerlichen
Affäre: Es gibt in Deutschland ein Grundgesetz, das die Gleichbehandlung
aller Menschen vor dem Gesetz festschreibt.Es gibt außerdem einen StGB-Paragrafen 185, der Beleidigung durch
Schmähkritik unter Strafe stellt.Es gibt außerdem Anzeigen von Erdogan-Fans, die nach diesem Paragrafen
Strafe für Böhmermann verlangen. Aufgrund dieser Anzeigen wird nicht
ermittelt.
Vielleicht, weil der Tatbestand der Beleidigung nur dann festgestellt werden kann, wenn Anzeige von der Person erstattet wird, die vorgibt, beleidigt worden zu sein.
Ich erstatte doch nicht Anzeige für meinen Nachbarn, nur weil auf dem Wochenendmarkt die Frau Müller laut über den gelästert hat.
Soll er doch selbst machen.
Macht er ja auch:
Es gibt außerdem die Anzeige nach Paragraf 103 (Majestätsbeleidigung).
Wegen der wird nun ab Montag ermittelt werden.
Ja, die Staatsanwaltschaft soll ermitteln. Man könnte sagen, die Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft auf "Bitten" des türkischen Präsidenten dazu veranlasst, ein Strafverfahren einzuleiten.
--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.