Zweierlei Maß, zweierlei Recht.

PPQ ⌂, Pasewalk, Sonntag, 17.04.2016, 11:16 (vor 3588 Tagen) @ Rybezahl2477 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 17.04.2016, 11:21

Für mich eine ganz bedeutsame Entdeckung inmitten dieser lächerlichen Affäre: Es gibt in Deutschland ein Grundgesetz, das die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz festschreibt.

Es gibt außerdem einen StGB-Paragrafen 185, der Beleidigung durch Schmähkritik unter Strafe stellt.

Es gibt außerdem Anzeigen von Erdogan-Fans, die nach diesem Paragrafen Strafe für Böhmermann verlangen. Aufgrund dieser Anzeigen wird nicht ermittelt.

Es gibt außerdem die Anzeige nach Paragraf 103 (Majestätsbeleidigung). Wegen der wird nun ab Montag ermittelt werden.

Stehen also ausländische Bürger, so sie denn ein Staatsamt innehaben, unter einem größeren Grundgesetzschutz als einheimische Normalmenschen? Und wieso? Erstreckt sich der Schutz des GG überhaupt auf Personen, die weder Staatsbürger sind noch sich auf deutschem Boden befinden? Und wieso?


Eine Frage, die unbeantwortet ist

--
Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com


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