Mußte das erst zweimal lesen,

helmut-1, Siebenbürgen, Donnerstag, 14.04.2016, 22:34 (vor 3591 Tagen) @ azur2003 Views

was Du geschrieben hast.

Hallo H.,

Hallo, azur, und schönen Abend, erstmal zu Beginn


hierzu:

Da ich nicht einsehe, dass hier wieder unnötig Geld für

Rechtsanwälte

bezahlt wird, hab ich mich als Freundschaftsdienst hingesetzt und

Jurist

gespielt. Bis jetzt ist nichts zurückgekommen


Freunde hatten das wegen ihrer Kinder auch. Ist immer aufwendig und oft
auch nach günstigem Agieren teuer. Wir hatten es ja auch schon mehrfach im
Forum. Siehe vor allem modifizierte Unterlassungserklärung!!

Muss man alles differenziert und im Einzelfall sehen. Ich hab schon genügend unnötiges Geld für Rechtsanwälte ausgegeben, - allerdings waren auch welche dabei, die ihr Geld wert waren. Aber nicht allzuviele.

Die ehrlichsten und besten Rechtsanwälte hatte ich in RO, wo man Erfolgshonorar vereinbart hatte. Geht nach der BRAGO in Deutschland ja nicht.


Jurist spielen. Etwa so wie der "König der Hochstabler":
https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel

Mit dem, Kollega und Kachelmann gibt es übrigens eine ganz interessante
Böhmermannsendung: https://www.youtube.com/watch?v=s0VjJUjvGgM

Man kann nur hoffe, dass Du nicht auch versuchst andere Dinge zu machen,
die Du nicht lerntest. Also etwa ein Gehirn öffnen oder Reparaturen an
Dingen vornehmen, die ernsthaften Schaden erzeugen können.

Denn das kann so auf die Tour auch passieren.

Denke, dass ich schon den Unterschied erkennen kann, wenns ans Eingemachte geht.


Wenn Du Jurist spielen willst, dann verwende wenigstens nichts dergleichen
nach außen. Denn sonst ist es ein Fall für den Strafrichter und die
Rechtspflege reagiert sehr empfindlich darauf.

Kann ich mir nicht vorstellen, dass das in diesem Falle eintritt. Ich hab nichts anderes gemacht, als in einem Brief das formuliert, was der Betroffene ausdrücken will. Das, was ich da geschrieben habe, ist mir ja nicht in einer schlaflosen Nacht in die Gehirnwindungen geschlichen, sondern das war das Ergebnis der Diskussion über Skype mit meinem Bekannten.


Auf jeden Fall solltest Du mit dem Namen der angeblich Geschädigten und
der diese vertretenden Kanzlei googeln

hab ich natürlich gemacht
oder bei YouTube suchen (die wissen

schon, wie man seine Pappenheimer findet). Darunter ist ein sehr guter
Rechtsanwalt Solmecke: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS

Die Info, die ich da aus dem net habe, ist mäßig, - nichts, was ich nicht schon wußte. Besser war der Tip von https://www.youtube.com/watch?v=YgS_fx1cucI


Deine erahnbare Einschätzung, dass man davon kommt, wenn man nichts
macht, wird überall widersprochen. Und ich hoffe, Dein Freund ist Dir dann
nicht sauer, wenn es so richtig teuer und ärgerlich wird.

Irgendwie hast Du da was falsch interpretiert. Gerade mein Freund kam mit dem Argument, - dass es viele gibt, die darauf erst gar nicht reagieren und man besser sich in Stillschweigen hüllt. Genau da war ich anderer Meinung. So ist auch dieser Brief an den RA entstanden.


Mit reinem Gerechtigkeitssinn kannst Du nicht viel ausrichten. Kaum
verwunderlich: Wenn überhaupt, dann ein Fachmann, der weiß, wie die
Rechtslage ist (Vorsicht, die Entwicklungen auf diesem Gebiet sind rasant)
und wie in etwa der Richter entscheiden wird.

Das stimmt schon, allerdings gibts ja auch Grundsatzurteile oder zumindest vergleichbare Urteile, die richtungsweisend sind.


Am Besten ist es oft jemanden zu nehmen, der das Gericht kennt (so man das
nicht erfolgreich als unzuständig rügen kann). Manche wissen dann schon:
Klienten Name beginnt mit... Das macht Richter... und der tickt so...

Na berichte uns von Deinen Erfolgen als Schauspielanwalt [[zwinker]].

Es war früher mal mein Hobby. Da hab ich mich oftmals selbst verteidigt. Natürlich nur dort, wo man keinen Anwaltszwang hatte, wie beim Landgericht usw. Aber das waren Plänkeleien. Das Extremste war mal ein Verfahren wg. eines Bußgeldes von 5 DM. Schnee von gestern, würde heute gar nicht mehr gehen.

sei gewarnt. Wenn Du Deinem Kumpel wirklich gut helfen willst, brauchst Du
eine Menge Ahnung. Und wenn ein Jurist auf einem Gebiet nicht "Zuhause
ist", ist das selbst für so einen sehr aufwendig. Das kostest gern mal 100
- 150 Stunden Arbeit, wenn man nicht in diesem Rechtsgebiet fundierte
Kenntnisse hat. Das ganze Nachlesen, korrespondieren nach allen Seiten usw.
Man glaubt gar nicht, wie aufwendig es ist.

Das glaub ich Dir aufs Wort.


Hab letztes Jahr einer Freundin geholfen, der ein Betrüger etwas zusenden
ließ und das abfing. Es war der Wahnsinn: Gegner, dessen Vertreter,
Freundin - allein drei Korrespondenzstellen... Und es ging um schlappe 80
Euro.

Deine Ausführungen werden übrigens von Kanzleimitarbeitern in 1 - 2 min
gelesen (wenn überhaupt - eher überflogen und verworfen - zumal wenn da
so etwas da steht wie:

"Während andere Familien „links und rechts“ aus dem Umfeld und dem
Bekanntenkreis der Familie xxx, die klaren BRD-Ursprung haben, unbehelligt
bleiben, so bekommt diese Familie, die vor nicht allzu langer Zeit aus
Siebenbürgen ausgewandert ist, die Rechtssituationen sowie die
Möglichkeiten eines Rechtsanspruches nicht im Detail kennt und sich auch
rhetorisch nicht im Juristen-Deutsch zurechtfindet, ein derartiges
Schreiben, das naturgemäß Ängste hervorruft. Genau das aber wird
bezweckt."

Was soll man denn dazu sagen? Denkst Du, das hat mit der Sache zu tun und
kann irgendwen beeindrucken? Eher denken die: Achja, noch einer der denkt,
er kann mit so was beeindrucken und vor allem: Ohne professionelle
Verteidigung ist - da ziehen wir erst recht durch). Du musst nicht
annehmen, dass man sich damit allzu viel Mühe machen wird (zumal bei
fachfremden und oft auch sachfremden Erwägungen). Die kennen ihre Chancen
und ziehen gern durch. Ihr Geld machen sie mit denen, die schnell
einknicken und die nichts machen. Und oft auch, weil sie die entsprechende
Materie und die Spruchkörper genau kennen.

Hab ja nicht behauptet (und werde das auch nicht), dass ich da eine professionelle Antwort fabriziert habe. Die sollten eigentlich nur merken, dass sie es mit einem "Wadlbeißer" zu tun haben.


Kurz und knackig muss es sein. Und nach Möglichkeit gut und richtig. Die
anderen merken schon an wenigen Wortwendungen, ob sich da wer auskennt,
oder nicht.

Muss ich Dir wieder rechtgeben.


Die von dir monierte 1 Wochenfrist wird übrigens generell als ausreichend
erachtet. Immer wenn es um Unterlassungserklärungen geht, steht ja
angeblich die Gefahr im Raum, dass sich ein Rechtsverstoß bald wiederholen
können. Also wird regelmäßig Gefahr im Verzug angenommen. Kann man
monieren, bringt aber nicht.

Das hier ist schon fast zum Erheitern der Kollegen, die aber so etwas in
Masse bekommen und kaum noch einen Gedanken daran verschwenden:

"- Anhänge wie z.B. Gerichtsbeschlüsse, etc. die von der von mir
genannten Personengruppe nur schwer zu verstehen sind"

Ja, dafür gibt es ja Fachleute. Keiner kann sich beschweren, dass er da
irgendetwas nicht verstehen könne. Nix verstahn können sich nur andere
leisten (wobei die Abmahner ja nun massenhaft Neuzuwanderer abmahnen, die
folgenloses Herunterladen aus ihren Heimatländern gewohnt sind).

"und mit dem erhobenen Vorwurf nicht in unmittelbarem Zusammenhang
stehen."

Meinst Du. Aus welcher Kenntnis heraus?

"- Ihr Schreiben enthält keinerlei Fristsetzung zwecks eines
Widerspruchs"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrecht!

"oder einer Möglichkeit der Klarstellung des Sachverhalts von Seiten des
Beschuldigten"

Wir sind hier nicht im Verwaltungsrechtswege!

Im Übrigen hast Du doch für Deinen Betroffenen Stellung genommen.

Denkst Du, ein Geschädigter muss erst mit den Schädiger verhandeln oder
ihn anhören?

Zu so etwas sagen Juristen gern abfällig "Besinnungsaufsatz": "Derartige
Vorgehensweisen haben bei Leuten, die sich über ihre rechtlichen
Möglichkeiten nicht im Klaren sind, oftmals Erfolg. Viele neigen dazu, im
Zweifelsfalle lieber etwas für sie Unverständliches zu bezahlen, bevor
sie Schwierigkeiten ungeahnten Ausmaßes bekommen könnten. Ich unterstelle
nicht, dass Ihre Vorgehensweise diesem Ziele dient, aber es scheint
zumindest so."

Vergiss nie: "Der allgemeine Rechtsgrundsatz hierzu lautet: Da mihi
factum, dabo tibi ius. ‚Gib mir die Fakten, dann werde ich dir das Recht
geben‘, gemeint: Anhand der Tatsachen ist das Recht zu deduzieren; siehe
auch Subsumtion."

Es ziehen also nicht allgemeine Erwägungen, selbst wenn sie mit der Sache
in Zusammenhang stehen, sondern die entscheidenden Tatsachen (meist wird
über diese, und deren Nachweis weit mehr gestritten, als über rechtliche
Schlussfolgerungen).

So sehr ich Deinen Ärger verstehen kann (und auch ich bin sauer, wenn sie
meinen Kumpel ausnehmen, weil sie einen Schaden konstruieren: er könne das
Spiel massenhaft für ca. 10 Euro verkauft haben, das schlecht ist und im
Laden nur 15 brutto kostete... und bin gegen diesen Abmahnwahnsinn in
Deutschland - die haben aber solche Gewinne, dass sie eine megastarke Lobby
leisten können: Es ging um Jahresumsätze von mehreren Hunderten Millionen
im Jahr - manche sagen auch mehrere Mrd. -
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/millionen-mit-abmahnungen-die-guten-geschaefte-de...
/ Die hier unternehmen was dagegen:
http://www.iggdaw.de/cms/?id=1&s=9dfcbb550165ee3cd5693c1d65a8822d29569f84
), so kann ich Dich nur warnen. Mit selbstbewussten Auftreten und klugen
Überlegungen allein kannst Du Deinem Freund nicht helfen. Und wenn dann
noch Wiederholungsgefahr angenommen werden kann...

Überleg Dir lieber, ob er nicht doch einen Fachmann hinzuziehen soll, wie
bei einem kaputten Gerät oder Gebiss.

Dafür ist immer noch Zeit, wenn tatsächlich von dieser RA-Kanzlei darauf reagiert wird. Da diese Kanzlei das aber zu tausenden verschickt, nehmen die sich erst gar nicht die Zeit, darauf zu antworten, - sondern verfolgen die "Patienten", die leichte Kohle versprechen.


Viel Erfolg und viele freundliche Grüße

azur


PS: der erst Schritt muss immer sein zu gucken, was es zu Abmahner und
angeblich Geschädigtem in Netz gibt. Vorzugsweise von Kennern der Materie.
Da kann man einiges Wertvolle daraus ableiten.

Hab ich gemacht, - das von mir angeführte Video bezieht sich genau darauf.


PPS: Es gibt ja Streitwertgrenzen vor Gericht, die, neben z. B. dem
Familienrecht, zum Anwaltszwang führen können (und das aus gutem Grunde).
Man kann als Vertreter agieren, aber so etwas soll warum überzeugen:

"Ich habe mich mit dem Mitglied der Familie, das öfters über diesen
Internetanschluss im Netz „surft”, ausführlich unterhalten und den
Vorgang von meinem PC aus selbst nachvollzogen.
Dabei ist erkennbar, welche Dienste und auch welche Filme angeboten
werden, und wie man diese Filme herunterladen kann."?

Bist Du ein bestellter Sachverständiger? Oder am Ende faktisch
irgendjemand.

Bitte nicht sauer sein. Sage Dir nur, was ich dazu weiß.

Bin nicht sauer. Aber ich kann sowas als jemand, der absolut keine Absicht hat, irgendetwas zu kopieren, herunterzuladen und zu verkaufen, doch prüfen, - welche Hinweise da gegeben werden und welche nicht. Da braucht man kein ger. ver. Sachverständiger zu sein, sondern einfach nur ein Konsument, - zum Vergleich.


Was soll denn das werden: "Noch möchte ich die Möglichkeit eines Irrtums
im Raum stehen lassen. Ich bitte Sie deshalb, den Vorgang mit Ihrem
Mandanten nochmals genau zu prüfen und Herrn xxx das Ergebnis in kurzer
Form mitzuteilen. Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im
Interesse des Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der
Leitung dieser Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den
Vorgang genau zu prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf.
Strafanzeige zu erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen.

Es dürfte wohl selbstredend sein, dass in letzterem Fall die Angehörigen
dieser Volksgruppe über deren Medien (z.B. „Siebenbürger Zeitung“,
„Siebenbürgen online“, etc.) informiert werden. Genauso müsste sich
das Landgericht Köln damit befassen, inwieweit der Beschluss vom 3.3.2016
(228 O71/16) sowie ähnliche Beschlüsse dieser Art gesetzeskonform sind,
sollten diese zu Rechtsverstößen verwendet werden."

Kennst Du: https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat

Denkst Du, die müssten erst prüfen, welcher Volksgruppe irgendwer
angehörig ist und darauf eingehen? Denkst Du, es bestünde irgend eine
Pflicht diese Volksgruppen aufzuklären? Denkst Du, die haben Angst vor
Deiner Drohung:

"Andernfalls würde ich hier eine Methode erkennen und im Interesse des
Wohles der Siebenbürgischen Volksgruppe diesen Vorgang der Leitung dieser
Organisation resp. deren Juristen zukommen lassen, um den Vorgang genau zu
prüfen, deren Mitglieder darauf hinzuweisen und ggf. Strafanzeige zu
erstatten, sollte eine strafbare Handlung vorliegen."

Na da machen die sich sicher gleich ins Hemd, wie es unter den Kollegen
spöttisch zu so etwas heißt.

Das sehe ich anders, - auch aufgrund von Insider-Infos.

Wenn so eine Anwaltskanzlei z.B. mehr als 10 Strafanzeigen am Bein hat, und der Staatsanwalt das bearbeiten muss, dann werden die Verfahren dieser Anwaltskanzlei schon unter anderem Blickwinkel gesehen.

Keine RA-Kanzlei hat Interesse daran, sich mit Strafanzeigen auseinandersetzen zu müssen. Zumal das auch ziemlich rufschädigend ist. Selbst dann, wenn das Ergebnis so was Ähnliches wie das Hornberger Schießen ist.

Zusammenfassend:

Du hast einige gute Hinweise gegeben, - aber alles sehe ich nicht so wie Du. Mit Sicherheit muss man aufpassen, was man so einem Büro als Antwort schreibt, - um sich nicht - unbewußt - selbst in eine schlechtere Position zu befördern. Darauf habe ich natürlich aufgepaßt, - insbesonders bei der ominösen Verpflichtungserklärung.

Alles andere kann immer noch - im Bedarfsfall - von einem Anwalt duchleuchtet und mit Sicherheit besser vertreten werden. Kann mir aber gut vorstellen, dass sich diese Herrschaften nicht den Schuh anziehen wollen, den Gegenbeweis antreten zu müssen, ob sie nicht illegal an die Adressen der Spätaussiedler gekommen sind, oder ob sie mit ihrer Auswahl des Klientels nicht Diskriminierung betreiben.

Meiner Einschätzung nach wird da kaum was nachkommen, - aber wir werden ja sehen. Meine Veröffentlichung sollte nicht dazu dienen, darzustellen, wie gewieft ich bin, sondern vielmehr dazu dienen, anderen klarzumachen, dass man nicht alles fressen muss, sondern sich - auch ohne Anwalt - gegen Vieles erfolgreich wehren kann.

Nachdem Du hier (vielleicht aus beruflichen Gründen) die Anwaltschaft als das einzig Richtige hervorhebst, muss ich Dir noch eines meiner alten Sprichwörter mitteilen:

Es gibt drei Berufsgruppen, die sich prinzipiell von einem anständigen Beruf unterscheiden. Dazu die Erklärung, was ich unter einem anständigen Beruf verstehe: Beispielweise jemand vom Bau, so wie ich. Wenn ich beim Kunden meine Arbeit nicht so mache, wie es sich gehört, dann schaue ich meinem Geld hinterher, - und das ist auch richtig so. Die von mir genannten drei Berufsgruppen bekommen ihr Geld immer, egal, was dabei rauskommt, - und das sind Arzt, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Noch was Altes vom Anwalt:
Kommt einer zum RA und fragt, - "stimmt denn das wirklich, Herr Anwalt, was ich gehört habe, - wenn man zum Rechtsanwalt geht, dann bezahlt man für zwei Fragen schon 100 €?"

Der Anwalt sagt drauf, - " ja, das stimmt, - und was ist Ihre zweite Frage?"


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