Würde ich lassen
ob ich die letzten Absätze nicht weglassen soll. Aber ich war der Meinung
(das ist natürlich nicht formaljuristisch gedacht), dass es nicht schaden
kann, den Kerlen auch etwas auf die Zehen zu treten.So mit dem Wink vom Zaunpfahl, - dass man das Ganze schon in versuchtes
"Über'n Tisch ziehen" einordnet.
Hallo!
Das bringt nicht viel und schlimmstenfalls bietest du nur unnötige Angriffsfläche. Ich kenne einen ähnlichen Fall. Dort war das von dir erwähnte Programm (Bittorrent) allerdings niemals installiert. Diese Tatsache sollte hingegen eine Erwähnung finden.
Durch das Herunterladen von Bittorrent-Dateien ohne Bittorrent-Client geschieht nämlich keine Straftat.
Gruß!
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.