Ein bißchen schwanger

KK, Mittwoch, 13.04.2016, 15:27 (vor 3592 Tagen) @ BillHicks2125 Views

Hallo BillHicks,

als Anknüpfung an unseren sich auf Dein Video beziehenden Diskurs klinke ich mich ungefragt hier noch mal ein.

Da ich weder Jurist noch Ökonom bin, versuche ich Deine Überlegungen mal der PCM’s Machttheorie und dem darauf zwangsläufig sich entwickelnden Debitismus gegenüber zu stellen.

Die Machttheorie sagt aus, daß alles mit dem Entstehen einer Macht (heute Staat) beginnt.
Diese Macht erläßt zwecks Machterhalt und Erweiterung ihre Monopole (Gewaltmonopol, Abgabenmonopol und Geldmonopol) Gesetze, schafft also Öffentliches Recht.

Im Laufe der Zeit hat die Macht zwecks Machterhalt Teile ihrer Macht zediert und entsprechende Privilegien geschaffen.
Durch die Ausweitung der Privilegien und ihrer Unterschiedlichkeit war die Schaffung eines Privaten Rechts notwendig geworden, als Unterbau des Öffentlichen Rechts.

Je stärker die privilegierten Gruppen wurden, desto mehr war ein Abgleich von ÖR und PR erforderlich zwecks Reduzierung von Willkür seitens der Macht, andererseits um eine möglichst weitreichende Erleichterung der Entwicklung wirtschaftlichen Handels der Privaten (Sicherstellung der Abgaben) und deren Lebensumstände zu erreichen.

Mit der Entwicklung von Macht und von ihr gesetztes Recht haben sich im Laufe der Zeit eben auch die unterschiedlichen Kulturen und deren Sichtweise auf Moral, Ethik etc. weiterentwickelt mit dem Ergebnis sehr unterschiedlicher sozialer Strukturen.
(Auch die Einführung des Monotheismus ist nicht zu vergessen).

Weißt Du als langjähriger Akteur im Gelben natürlich alles.

(Ist der rote Faden in meinem Weltbild)

- - -

Das Recht selbst ist gespalten. U.a. in Öffentliches Recht (Prinzip:
Befehl, Anordnung, Unterordnung) und Privatrecht (Prinzip: Konsens,
Freiheit, Gleichheit).

Diese beiden Prinzipien widersprechen sich diametral.
Öffentliches Recht ohne Privatrecht ist Totalitarismus.
Privatrecht ohne Öffentliches Recht ein Oxymoron.

Anders formuliert:
Staat ohne Markt ist Totalitarismus.
Markt ohne Staat gibt es nicht.

Bleibt also die (gänzlich naive) Frage: wie viel Staat?

Und die Frage, geht es auch ohne Staat, ohne Macht und deren Monopole?

Besser, sinnvoll gefragt: IN WESSEN INTERESSE wird die Macht
(Öffentliches Recht!) des Staates - da sie ohnehin nicht komplett
wegfallen kann - eingesetzt?

Diese Frage erscheint mir im Sinne der Machtheorie beantwortet.

Wenn "ich" jetzt den Staat bitte, mir zu bescheinigen, dass "ich" ihm

(dem

Staat) angehöre, so unterliegt meine "Person" dem Recht dieses Staates.

Da haben wir die Dialektik von Privatrecht/Öffentliches Recht direkt am
Werk.
Existierst du als Person für den Staat nicht, so kann er die Rechte
dieser Person nicht schützen. Darüberhinaus soll dieser Staat auch noch
die Rechte dieser Person VOR DEM DIESE RECHTE GARANTIERENDEN Staat selbst
schützen!
Jemand auf der Suche nach einer Aufgabe für gutes Organisationsdesign?

Ich möchte nicht ausufern, aber es gibt ja noch andere Wege, sich aus

dem

System zu befreien.


Klar, Stammesgesellschaft.

Diese kommt freilich mit UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-)Verpflichtungen. Das
muss man wollen. Die meisten Zivilisten, die ich kenne kommen mit den
(fast) unauflöslichen Beziehungen in die sie hineingeboren wurden kaum
klar. Die wenigsten kommen gut mit den (selbstgewählten und fast)
unauflöslichen Beziehungen in Partnerschaften klar.

Ja, in der heutige Zeit ist dies wohl so.
Stecken wir aber nicht immer in UNAUFLÖSLICHEN (Solidar-) Verpflichtungen, egal welche Form des sozialen Zusammenlebens wir uns gegeben haben?

Wer Stammesgesellschaft ernsthaft will: viel Glück dabei! Ich kann diesen
Wunsch danach sehr gut verstehen.
Besonders viel Glück ist den wohlmeinenden Stämmen (auch jenen von
"Systemaussteigern" etc.) bei der Außenpolitik und der Grenzsicherung zu
wünschen.

Das erscheint mir das Dilemma zu sein; es braucht heute solche „unnatürlichen“ Auswüchse.
Nur wenige segmentäre Gemeinschaften kommen auch heute noch ohne aus.

Der "Kapitalismus" kommt - im Gegensatz zu den Stämmen - mit (potenziell)
AUFLÖSBAREN Beziehungen daher.
Beziehungen, die per Privatrecht konsensual eingegangen werden können und
staatlich sanktioniert durchgesetzt werden und gerade deshalb auch
anderweitig politisch gestaltbar sind.

Dem möchte ich doch widersprechen.
Das ÖR ist ein die Staatsmacht absicherndes Konstrukt und keine „Verfassung“ wurde konsensual per Gesellschaftsvertrag geschrieben, sondern dem Volk (manchmal nicht nur dem eigenen – Japan, BRD), von der Staatsmacht vorgegeben und oftmals in ihrem Sinne gebrochen.
Auch die Gesetze des PR werden nicht konsensual geschrieben, sondern von einer Minderheit für die Mehrheit zur Wahrung der Interessen der Minderheit.

Es gibt keine Privilegierung der Mehrheit. Selbst scheinbare Privilegierung wie das Recht auf Legitimierung der Macht per freier Wahl ist spielt sich nach den Regeln der Macht ab, nicht nach denen der Mehrheit.
Es ist ein „Pseudo-Recht“, welches auch nur von der Staatsmacht geändert, aber von der Mehrheit nicht mal eingeklagt werden kann (außer man glaubt an die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz).

Klartext: sogenannte "Wirtschaftskrisen" wären mit "Juristische Krisen"
sachgerecht benannt.
"Wirtschaftskrise" klingt ein bißchen nach: tja, das kommt halt von Zeit
zu Zeit "über uns". Das ist halt so. Da kann man nix machen.
Pustekuchen.
Wirtschaftskrisen sind niemals Natur- sondern immer
Kulturereignisse.

Ja natürlich, weil sie aus der bestehenden Komplexität gar nicht monokausal entstehen können.

Handelsrecht (UCC), die Freeman on the land - Bewegung
(Joe Kreissl) usw.


Nirgendwo dort habe ich bislang auch nur in einem Satz die inhärente
Widersprüchlichkeit des Rechts an sich erwähnt gefunden (von
tatsächlichem Unrecht und Vorteilsnahme Privilegierter etc. mal ganz
abgesehen).

Aber genau um diese Vorteilsnahme Privilegierter geht es doch; wobei der erste und meistprivilegierte der Staat ist, gestützt und geschützt per ÖR.

Heilslehren mit einer (erhofft: endgültigen) Lösung gibt es freilich en
masse.
Die Widersprüchlichkeit des Rechts (oder "Dialektik") wird aber gerade
nicht verschwinden, weil das nicht geht ohne das Konzept des Rechts
insgesamt abzuschaffen. Es geht für mich heute um das (nie fertige)
Gestalten der inhärenten Widersprüchlichkeit (oder eben:
Dialektik) des Rechts.

Wenn Du das Konzept des Rechts abschaffen willst, musst Du einen Ersatz bereitstellen, oder geht es ganz ohne Recht – vielleicht mit sozialen Regeln?
Und wenn Du das Konzept ÖR abschaffen willst, musst Du den Staat abschaffen. Geht ja wohl Deiner Meinung nicht. Und nun?

Und wenn Du meinst, daß alles mit PR geregelt werden kann, wer sichert dies ab? Alles privat? Die ganze Welt privatisieren ohne Bildung irgendwelcher privaten Machtkonstrukte?

Oder bist Du auf der Suche nach einem „guten“ Nachtwächterstaat als Ersatz für die das derzeitige „Rundum-sorglos-Paket“?

Das Recht ist nichts Materielles. Es ist ein reines Ideenkonstrukt, das
per Durchsetzbarkeit Wirkmächtigkeit in der Wirklichkeit entfaltet. Diese
hängt unmittelbar an der Macht.

Ja, siehe Machttheorie.

Deshalb wäre VölkerRECHT mit VölkerMACHT wohl mindestens genau so
treffend beschrieben: "International (Public, A/N) Law, so-called, is but
primitive law on the global level" (Hoebel 1954)

Ja, weil es kein globales Machtmonopol gibt.
Es herrscht ersatzweise die stärkere Macht über die schwächere.

Die Person ist eine fiktive Spielfigur auf
einem Spielfeld.


Ja. Es ist das Spielfeld des widersprüchlichen, dialektischen -
öffentlichen und privaten - Rechts (übrigens in dieser Form eine
griechisch-römische Erfindung).
Juristisch noch Uninteressierte nennen es "Kapitalismus" oder das
"System".

Andere wie ich nennen es Machttheorie und Debitismus.

Das mal als Kernaussage. Lässt sich im jur. Wörterbuch
glasklar nachlesen.


Es ist die Idee der Gleichheit der PERSON vor dem RECHT.
Diese Gleichheit als Prinzip ist in der materiellen Vielfältigkeit nicht
zu finden. Es ist eine bloße Idee und ist als solche gleichzeitig die
Basis dessen was als "Rechtsstaatsprinzip" bezeichnet wird.

Es hat noch nie ein Prinzip der Gleichheit im Rahmen irgendeiner Staatlichkeit gegeben. Das schließt sich aus, weil die Vergabe von Privilegien für den Machterhalt essentiell ist.

Menschen, die wieder ganz Mensch sein wollen und keine Person haben wollen
etc., die wollen damit auch die "Gleichheit vor dem Recht" aufgeben,
vermutlich ohne das zu realisieren.

Vielleicht wollen sie das ÖR und PR (= Gesetze = von der Macht gesetztes Recht) tauschen gegen konsensuale Regeln für das Zusammenleben (siehe segmentäre Gemeinschaften und Kooperativen jeglicher Art).

Der jüngste Schritt für mich war es diesen ganzen
Nach-Einer-Endgültigen-Lösung-Suchen-Quatsch auf den Müllhaufen zu
werfen und mich auf die Dialektik des Rechts einzulassen. Diese Dialektik
ist unangenehm. War sie für mich jedenfalls. Aber das Einlassen darauf hat
mich handlungsfähiger gemacht. Was wiederum weit angenehmer ist als die
Apathie in der Suche nach der einen, fertigen, endgültigen Lösung.

Letztlich gehst Du auch den Weg, den jeder geht, der sich Gedanken über den Status Quo macht.
Also Definition des Heute, Wunschvorstellung für das Morgen und Weg vom Heute zum Morgen?
Wenn dann die Wunschvorstellung noch mit dem Attribut Realisierbarkeit behaftet ist, um so besser.

Das Problem scheint mir dabei immer die nicht ausreichende persönliche Bandbreite zu sein, unsere heutige Komplexität umfassend erfassen und beschreiben zu können.
Entweder braucht es Simplifizierung oder übersummative Intelligenz, die Komplexität ausreichend simplifizierend reduzieren und verdichten kann um eine hinreichende Grundlage für weitere gedankliche Entwicklung zu ermöglichen.

Ham wer nich, gibbet (noch) nich – leider.

Freundliche Grüße
KK


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