Gesetzesauslegungskompetenz
Servus Mabraton,
die Antwortmöglichkeit d) Nebelkerzen (@ stocksorcerer) habe ich bewusst ausgelassen.
Im Focus steht die Legislative und übt dem Anschein nach aufgrund der Herrschaft "die" Macht aus. Tatsächlich aber ist es doch so, dass die Judikative durch Gesetzesauslegungskompetenz Möglichkeiten zu schaffen in der Lage ist, Gesetze in bestimmten Sinne zu deuten und somit auch umzudeuten.
Durch diese Umdeutungsmöglichkeit ist die Judikative ständig in der Lage, sich ohne Verlust einer veränderten gesellschaftlichen Umgebung anzupassen. Es war somit ohne weiteres möglich, die "Rechtsprecher" aus sogenannten "Unrechtsstaaten" (DDR, 3.Reich) in das System des sogenannten "Rechtsstaates" zu überführen, ohne die in den sogenannten Unrechtsstaaten das Recht sprechende Körper zur Verantwortung zu ziehen.
Teile der Legislative und Exekutive sogenannter "Unrechtsstaaten wurden sehr wohl zur Rechenschaft gezogen, teils in Schauprozessen.
Es ist also offensichtlich, dass die Judikative immun ist (über dem Gesetz steht), da selbst bei gesellschaftlichen Umbrüchen nicht angreifbar.
Diese Macht der Unangreifbarkeit ist der Legislative und Exekutive nur begrenzt gegeben, sie endet meist mit einem gesellschaftlichen Umbruch.
Die Macht hinter der Nebelwand steht dabei auf einem anderen Blatt.
Gruß
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