Ein Abgeordneter kann jederzeit Partei und Fraktion verlassen unter Beibehaltung seines Abgeordneten-Statusses

Dieter, Montag, 15.02.2016, 16:02 (vor 3650 Tagen) @ Bernadette_Lauert3693 Views

Hallo Bernadette,
meine Kritik an den Abgeordneten bedeutet keinesfalls, daß ich meine Merkel wäre die Richtige da oben. Die gehört schon weg.

Ein Abgeordneter hat doch, wenn er "Eier in der Hose" hat, bzw. ein Gewissen, bzw. ausschließlich nach seinen politischen Überzeugungen handelt recht radikale Möglichkeiten.

z.B.:
Wenn nach einem einsamen Beschluß von Merkel auch nur 20 CDU-Abgeordnete sofort die Fraktion verlassen hätten, oder nach einer Regierungssitzung mit Beschlüssen entspr. Abgeordnete beider Fraktionen .....

sähe die Lage derzeit in Deutschland anders aus.

Konsequenz: Entweder entspricht die Handlungsweise Merkels den Ansichten der Abgeordneten der Regierungsparteien oder denen ist ihr Status wichtiger als ihr verfassungsmäßiger Auftrag.

Gruß Dieter


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