Wenn der Abgeordnete nicht mal gefragt wird (Causa Massenmigration) kann er sein Gewissen nicht mal befragen.

Bernadette_Lauert, Montag, 15.02.2016, 15:32 (vor 3650 Tagen) @ Dieter3800 Views
bearbeitet von Bernadette_Lauert, Montag, 15.02.2016, 15:35

Aber dass da viel Korruption an der Tagesordnung ist und dass unsere Parlamentarische Demokratie systemische Fehler wie den Fraktionszwang hat, würde ich sofort unterschreiben.
Der Parlamentarier ist dem Gewissen verpflichtet. So steht es im Gesetz.
Ein Gewissen kann sich aber aus logischen Gründen nicht zwangsläufig einem Fraktionszwang fügen.
Letzterer steht auch nicht im Gesetz [der Fraktionszwang].
So müssen die Probleme aufgedröselt und behoben werden (auch Thema 5-Prozent-Hürde).
Leider geben sich viele mit der Mogelpackung "Demokratie" zufrieden, die uns vorgesetzt wurde.


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