Funktioniert eher schlecht oder wird bereits gemacht
1. Asylanträge von Personen, die über sichere Drittstaaten einreisen
wollen, sind an der deutschen Grenze ohne Ansehen der Person sofort
abzulehnen. Es kann jederzeit bei der deutschen Botschaft im Ausland im
sicheren Drittland ein entsprechender Asylantrag gestellt werden, der dann
im normalen Verfahren geprüft wird. Damit ist faktisch das Asylrecht
gemäß Grundgesetz gewährleistet.
Botschaftsasyl ist doch in der Schweiz gerade kürzlich abgeschafft worden. Sowas
müssten dann die meisten Staaten anbieten ansonsten stehen dann alle vor der eigenen
Botschaft.
Dazu kommt, dass in unsicheren Staaten die Botschaften geschlossen werden.
Für die derzeitige Lage hilft Botschaftsasyl nur beschränkt.
2. Einreisen ohne Ausweispapiere sind an der deutschen Grenze nicht
möglich (siehe Punkt 2)
Aufheben der Personenfreizügigkeit mit Personenkontrollen an den Binnengrenzen?
Good luck - Chaos an den Grenzübergängen, während die Asylsuchenden über die grüne
Grenze einreisen.
3. Jede Person, die einen Antrag auf Asyl stellt (egal ob im Inland oder
Ausland) hat eine vollständige erkennungsdienstliche Erfassung (inkl.
Fingerabdrücke) vorzunehmen. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits
registrierte Asylverfahren. Wird innerhalb von 6 Monaten die
erkennungsdienstliche Erfasung nicht nachgeholt, verfällt der Anspruch auf
finanzielle Unterstützung, da die Person offensichtlich nicht mehr am
Asylverfahren teilnimmt. (Durch diese Maßnahme können Doppelbezieher
überführt werden).
Wird doch gemacht: https://de.wikipedia.org/wiki/EURODAC
4. Persionen, welche nach einem Stichtag (6 Monate nach Inkrafttreten)
ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland angetroffen werden,
verwirken ihr Recht auf Asyl und jegliche Mittelzuwendung. Es wird der
Status eines Touristen angenommen, der ja auch keinerlei Zuwendungen des
deutschen Staates erhält.Diesem Personenkreis kann weder medizinische noch
finanzielle Unterstützung gewährt werden. Illegale Grenzübertreter
dürfen keinesfalls besser behandelt werden als alle anderen Ausländer,
welche für ihren Aufenthalt in Deutschland auch ein Visum sowie
Ausweisdokumente benötigen (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Soweit die Personen nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können
ist aus humanitären Gründen eine Versorgung mit Sachmitteln vorzunehmen.
Die Medizinische Versorgung ist auf Notfallmaßnahmen zu beschränken. Der
Aufenthalt ist auf den zuständigen Landkreis beschränkt. Bis zur
Feststellung der Identität ist eine Abschiebehaft möglich.
Wie kann einer Unterstützung erhalten, wenn er nicht erfasst ist? Entweder
ist einer erfasst oder er ist ein Kriminaltourist, der sich möglichst von
den Behörden fernhält.
Es gibt auch den Trick, sich erfassen zu lassen und während der langen Zeit
des Asylprüfverfahrens kriminell zu wirken.
5. Mit Antrag auf Asyl sind von jedem Antragsteller sämtliche
finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Vermögen ist wie bei einem
Hartz4-Antragsteller anzugeben und wird auf die Unterstützung
angerechnet.
Wird in Deutschland wie in der Schweiz gemacht:
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/auch-deutschland-zieht-geld-von-fluechtlinge...
Mit diesen eigentlich ganz einfachen jedoch effektiven Maßnahmen würde
die Zahl der Asylsuchenden massiv einbrechen, ohne jegliche Obergrenze.
Die Realität zeigt was anderes, das meiste funktioniert so, und Botschaftsasyl
funktionierte nur eingeschränkt.
Weitere Vorschläge eurerseits?
Internationale Abkommen mit Botschaftsasyl und Verteilschlüssel.
Grosse Camps in Nachbarstaaten mit Mindest- und Maximalaufenthaltszeit - Identifikation nach
biometrischen Daten (Finger, Iris, Venen, ...).
Während des Aufenthalts erklären des Asyl- und Migrationssystem und der
Bedingungen, damit Migranten verstehen, was auf sie zukommt.
Das Verstehen dieser Bedingungen wird geprüft, wer es schneller checkt oder
erfüllt, kommt schneller durch.
Wer checkt, dass er zu den 95% gehört, die keinen Anspruch auf Hilfe haben,
bekommt die Wahl: sofort mit einem Handgeld, das ihn in etwa für seine Fluchtkosten
entschädigt, nach Hause oder anmelden an einem "Spezialprogramm für Wirtschaftsmigranten",
in dem seine Anpassungs- und Lernfähigkeit geprüft werden.
Innerhalb der EU gibt es ein - nicht existenzsicherndes - Grundeinkommen für Unionsbürger,
die daher im Wettbewerb im Niedriglohnsektor gegen solche "Wirtschaftsmigranten" bevorteilt
werden.
Das ist - theoretisch sehr einfach - in der Praxis müsste man nur begreifen, dass Kapitalismus
und Marktwirtschaft Staatsbastarde sind und sie nur im Rahmen des Staates funktionieren können.
Man wird dann erkennen, dass die 0%-Zinsgrenze, das 0-Einkommen, die 0-Steuer lediglich selbst
gesetzte Einschränkungen sind. Zinsen, Einkommen, Steuern können alle auch negativ ausfallen.
Was radikal tönt, z.B. "Grundeinkommen", ist eine Petitesse, denn dieses ist eine Steuer, die
der derzeitigen Steuer einfach angerechnet wird, die Einzuführen ist NICHTS ANDERES, als den
Steuersatz zu ändern.
Es grüßt herzlichstHerzog Waydelich
Es ist gut, sich Gedanken zu machen, man beginnt dann zu realisieren, was schon alles
probiert wurde.
Seit jeher gibt es Migration und seit jeher war es herausfordernd, mit ihr umzugehen.