Praktikable Vorschläge zur Verringerung der Asylanträge
Immer wieder wird von den Politikern die Position vertreten, dass eine Deckelung/Obergrenze rechtlich nicht möglich ist. Oder aber, dass es praktische Probleme gibt. Dies sehe ich anders und wenn es gewollt ist wäre es sofort umsetzbar:
1. Asylanträge von Personen, die über sichere Drittstaaten einreisen wollen, sind an der deutschen Grenze ohne Ansehen der Person sofort abzulehnen. Es kann jederzeit bei der deutschen Botschaft im Ausland im sicheren Drittland ein entsprechender Asylantrag gestellt werden, der dann im normalen Verfahren geprüft wird. Damit ist faktisch das Asylrecht gemäß Grundgesetz gewährleistet.
2. Einreisen ohne Ausweispapiere sind an der deutschen Grenze nicht möglich (siehe Punkt 2)
3. Jede Person, die einen Antrag auf Asyl stellt (egal ob im Inland oder Ausland) hat eine vollständige erkennungsdienstliche Erfassung (inkl. Fingerabdrücke) vorzunehmen. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits registrierte Asylverfahren. Wird innerhalb von 6 Monaten die erkennungsdienstliche Erfasung nicht nachgeholt, verfällt der Anspruch auf finanzielle Unterstützung, da die Person offensichtlich nicht mehr am Asylverfahren teilnimmt. (Durch diese Maßnahme können Doppelbezieher überführt werden).
4. Persionen, welche nach einem Stichtag (6 Monate nach Inkrafttreten) ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland angetroffen werden, verwirken ihr Recht auf Asyl und jegliche Mittelzuwendung. Es wird der Status eines Touristen angenommen, der ja auch keinerlei Zuwendungen des deutschen Staates erhält.Diesem Personenkreis kann weder medizinische noch finanzielle Unterstützung gewährt werden. Illegale Grenzübertreter dürfen keinesfalls besser behandelt werden als alle anderen Ausländer, welche für ihren Aufenthalt in Deutschland auch ein Visum sowie Ausweisdokumente benötigen (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Soweit die Personen nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können ist aus humanitären Gründen eine Versorgung mit Sachmitteln vorzunehmen. Die Medizinische Versorgung ist auf Notfallmaßnahmen zu beschränken. Der Aufenthalt ist auf den zuständigen Landkreis beschränkt. Bis zur Feststellung der Identität ist eine Abschiebehaft möglich.
5. Mit Antrag auf Asyl sind von jedem Antragsteller sämtliche finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Vermögen ist wie bei einem Hartz4-Antragsteller anzugeben und wird auf die Unterstützung angerechnet.
Mit diesen eigentlich ganz einfachen jedoch effektiven Maßnahmen würde die Zahl der Asylsuchenden massiv einbrechen, ohne jegliche Obergrenze.
Weitere Vorschläge eurerseits?
Es grüßt herzlichst
Herzog Waydelich
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Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf