Nicht zu vergessen: Parteispenden direkt von Steuerschuld abziehbar

heller, Freitag, 18.12.2015, 14:14 (vor 3701 Tagen) @ Beo22760 Views

Soweit mir in Erinnerung:
Normalerweise mindern Spenden für gemeinnützige Zwecke das zu versteuernde Einkommen. Bei Steuersatz von 30% "spart" man daher 30% vom gespendeten Betrag.

Bei Parteispenden ist das anders: Sie werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, also 100% Steuerersparnis vom gespendeten Betrag.
Geht's noch!?
Man kann also quasi direkt das betreffende Geld vor den Krallen des Finanzministers bewahren und selber bestimmen, welche Partei das wohl kriegen soll.
Vor allem für Leute mit geringem Steuersatz ist das doch der Hammer!
__________

Warum gilt das eigentlich nur für Parteispenden?

Ich finde, man sollte direkt für alle Steuern, die man abdrückt, den Verwendungszweck bestimmen können. Das gäbe einen interessanten Bundeshaushalt [[freude]]


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