Da wollen wir doch mal ganz konkret nachfragen

nereus, Dienstag, 15.12.2015, 14:37 (vor 3705 Tagen) @ Zarathustra2831 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 15.12.2015, 14:42

Hallo Zara!

Hat man gerade noch die Mausefalle gespannt und will den Keller verlassen – Schwupps ist die erste Maus auf dem Brett und jagt den Käse. [[freude]]

Du schreibst: Nach Deiner Moral vermutlich schon:

Na ja, über Moral läßt sich bei den Apologeten des Systems – auch wenn sie sich heftig dagegen wehren welche zu sein – trefflich streiten.

Du schreibst: Wenn religiöse Terroristen gegen Staatsterroristen (Regierung) Giftgas einsetzen, samt zu erwartender kollateraler Vergiftung von Zivilisten, dann sollte doch die Regierung umgekehrt genauso verfahren, nicht wahr?

Aha, das ist ja interessant.
Also dürfen religiöse Terroristen Giftgas einsetzen aber der Staatsapparat darf das nicht, weil es ihm moralisch verboten ist.
Habe ich Dich da richtig verstanden?

Sind ja bloss Kollateralschäden ..

Ja eben – bloß.
Daher bitte ich nochmals um Bestätigung.
Dürfen bestimmte Angreifer Massenvernichtungswaffen zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzen?

Falls ja, wer darf das und wer darf das nicht und in welchem Fall ist das dann legitim?

mfG
nereus


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.