Jeder Vertrag basiert auf der Fehlannahme, dass gegenseitiger Zwang = Konsens ist
Lieber Azur,
Danke für die investierte Mühe.
Ich widerspreche Dir nicht.
Aus dem Konstrukt "Eigentumsgesellschaft" heraus betrachtet sind Deine Ausführungen bestimmt richtig.
Du betrachtest aber einen Vertrag mit den Augen eines Systembeteiligten.
„Da beim Konsens keine Probleme vorhanden sind, ist er nicht explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch im Sinne einer Legaldefinition geregelt: Der Konsens wird als ein Normalzustand im Vertragsrecht angenommen.“
Wikifalsch
Komm einen Augenblick heraus aus dem Konstrukt und setze Dich in einem Gedankenexperiment, außerhalb der Eigentumsgesellschaft, neben mich.
Lass uns das Konstrukt von hier aus betrachten, das seit der Geburt der Zivilisation die Menschen und anderen Kreaturen beschädigt - ein Kind der Gewaltanwendung und des Zwangs von vormals Gleichen gegen Gleiche mit dem Ergebnis immer größerer Ungleichheit zwischen den Machthaltern und ihrem Dunstkreis, die, den Machtkreislauf erhaltend, immer mehr Zugriff auf allgemeine Ressourcen erstreiten und den Ohnmächtigen, die immer mehr Zugriff auf allgemeine Ressourcen verlieren.
Eine Eigentümergesellschaft ist ein Bastard der Gewalt, des Zwangs, des Raubes und hat im Kern wie im Detail nichts mit Konsens zu tun, auch wenn es in Deinen vielen Büchern steht und in den vielen Vorlesungen gelehrt wird.
Konsens könnte nur zwischen Gleichen bestehen - also in einer Eigentümergesellschaft nur zwischen freiwillig kooperierenden gleich Mächtigen gerichtet gegen andere Mächtige und Ohnmächtige und zwischen freiwillig kooperierenden gleich Ohnmächtigen, die sich gegen andere Ohnmächtige oder Mächtige zusammen tun. Ob so etwas möglich ist, bezweifle ich.
Da im System "Menschheit", das nun einmal kein Schwarm ist, jeweils von Systemteil zu Systemteil immer ein Machtgefälle besteht, (wie beim Energiedurchfluss von der Sonne, über das Leben auf der Erde, in das All abstrahlend) sind die Vereinbarungen/Verträge/Absprachen usw. in einer Eigentümergesellschaft zwingenden Charakters..
Konsens besteht nur über die alle täuschende falsche Bezeichnung des gegenseitigen zwingenden Charakters als Konsens. Das ist Neusprech - ein falsches Mem.
Wenn ich etwas brauche um die Urschulden von mir und den Meinen zum Zeitpunkt X bedienbar zu halte (der @Hinterbänkler würde von Energiepaketen sprechen) so könnte ich mir dieses theoretisch nach meinen Fähigkeiten und meinem Fleiß aus der mich umgebenden, sonnenüberfluteten und wasserreichen Allmende nehmen (gegen Hunger z.B. Pilze/ gesammelte Früchte/ erbeutete Tiere, gegen Durst Oberflächenwasser, gegen Kälte Waldholz).
Versuche ich das aber praktisch, lande ich schnell im Knast weil ich mit mehr als 2 Kg Pilzen im Wald erwischt wurde, ohne Angelschein geangelt habe, ohne Jagdschein gejagt habe, ohne Erlaubnis der Gemeinde Früchte sammelte, die nicht zum Privatisieren zugelassen sind.
Will ich mir gegen den Durst Wasser von der Allmende holen, gibt es Ärger wegen der fehlenden wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung.
Will ich frierend Holz aus dem Wald holen, muss ich mir vom zuständigen Förster Lesescheine kaufen oder mit dem privaten Eigentümer einen Vertrag abschließen.
Für all das brauche ich Geld, das ich nicht habe oder Nachschuldner, die ich in die nicht-haben-Situation zwingen kann, indem ich ihnen wegnehme.
Ich muss meine Arbeitskraft also erst an Ferne verkaufen um an Geld zu kommen oder ich muss, in der Hoffnung nicht erwischt zu werden, gegen bestehendes Recht verstoßen und Eigentümern wegnehmen.
Wo ist da bitte der Konsens?
Ich sehe nur lauter Zwang, Beschränkung, Verbot, Erlaubnispflicht - eben alle Auswüchse von Machtstrukturen.
Kein anderes Tier macht so etwas. Was es erbeutet, sammelt, erntet ist seins.
Ich kann mich und die Meinen nicht am Leben erhalten, wenn ich mich in BRD autark und subsistent versorgen will.
Ich brauche Geld, viel Geld. Geld=Macht.
Ich bin weniger frei als jedes Wildtier, obwohl die Sonne doch für alle scheint, und die Früchte der Erde doch allen Kreaturen zustehen (soweit sie sich ihrer bemächtigen und sie gegen Zugriff durch Andere verteidigen können).
Will ich in BRD etwas nehmen, das ich dringend brauche, gibt es immer irgendeinen Eigentümer, der mich beschränkt.
Darum meine These, dass jeder Vertrag in einer Eigentümergesellschaft ein Derivat der Machtverhältnisse ist mit der gegenseitigen Androhung und gegebenenfalls Ausübung von Zwang und Gewalt der einen Vertragspartei gegen die Andere.
Das bei Vertragsschluss beide Seiten auf ihre Art gegenseitig Macht ausüben und bei Nichterfüllung mit Strafe und Sanktion drohen und staatliche Gewaltausübung=Rechtsprechung beanspruchen macht den Vertragsschluss nicht zu einer freiwilligen Konsensveranstaltung sonder zu einer gegenseitigen Zwangsausübung.
Das gängige Erklärungsmodell für Vertragsschlüsse:
Zwang-A + Zwang-B = Konsens
ist falsch.
Bei Freiwilligkeit brauche ich keinen Vertrag - Sippe.
So nun kannst Du wieder in das Konstrukt steigen und Recht behalten.
Liebe Grüße
Silke