Ja, Du irrst - jeder Vertrag aka Kontrakt (Rechtsgeschäft), ob Geld- oder andere Schuld begründend, basiert auf Konsens

azur, Donnerstag, 10.12.2015, 16:49 (vor 3711 Tagen) @ Silke3067 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 03.02.2016, 18:19

Hallo Silke,

zu Deiner am Ende gestellten Frage: Ja, leider muss man sagen: Du irrst leider.

Du versuchst nicht nur das Rad neu zu erfinden, sondern hörst bedauerlicherweis auch nicht hin, was zig. Mal erklärt wurde (und dazu überalls nachlesbar ist).

Es gibt zwei Arten von Begründungen für Verpflichtungen: Die rechtlich verbindlichen, welche die Regel sind und die das Wirtschaftleben prägen, in Abgrenzung zur bloßen Gefälligkeit (Fachbegriff), wo nur ein moralisch-sittlicher Zwang besteht (das steht alles in jedem einfachen Text zur Thematik oder in jedem Lehrbuch dazu, ob Jura oder Wirtschaftslehrbuch - bzw. Wiki).

Die rechtlich verbindlichen Verpflichtungen basieren entweder:

auf Gesetz (Steuern, Schadensersatz - auch z. B. bei Nichterfüllung eines Vertrages),

oder

auf Vertrag oder Kontrakt, der ein sogenanntes Rechtsgeschäft ist.

Gleich ob man Geld schuldet, oder ein Werk oder eine Dienstleistung oder Nutzung oder Veräußerung einer Sache ist letztlich gleich. Es ist immer eine Schuld.

Es gibt nicht nur Geldschulden, und alle anderen Schulden werden ebenso als Schulden behandelt (das so nur zur Klarstellung).

Weil Du dann von Konsens und "Vertrauen auf Wort" sprichst: Da sind zwei Irrtümer:

1.) basiert jeder Vertrag auf Einigung - gleich ob es um Geld geht, oder um die anderen genannten Dinge, wie Dienstleitungen, Nutzungen oder Veräußerungen von Sachen.

Ein Vertrag kommt lt. Definition nur durch "übereinstimmende Willenserklärungen" zustande (Abgrenzung zu diesem Konsens ist logischerweise der berühmte und rechliche relevante Dissenz: https://de.wikipedia.org/wiki/Dissens#Dissens_im_Recht )

2.) "auf das Wort vertrauen": Die mündliche Form reicht fast durchweg immer.

Schrift- und Formerfordernisse sind die Ausnahme, auch wenn das viele Laien nicht erkennen.
Schriftform ist in vielen Dingen empfohlen (und in wenigen Ausnahmen Pflicht), weil sich leichter beweisen, den Vertragspartnern den Ernst zeigt und für eine Klärung der Bestandteile der Einigung hilfreich ist:

http://www.zivilrecht.wi.tu-darmstadt.de/media/jus1/lehre_1/ws2013___14/vertragsrvu__ue...

Und nun der "Clou": Jede Erfüllung einer Schuld, ganz egal ob es sich um eine Geldschuld oder eine andere Schuld handelt, ist rechtlich durchsetzbar.
Also einklagbar und ggfs. vollstreckbar.

Zusammenfassend:
I)Es gibt nicht nur rechtlich verbindliche Geldschulden, sondern auch weitere.

II)Konsens ist bei allen Verträgen Pflicht, nicht nur bei welchen, wo es um Geldschulden geht (siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii und https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung )

III) und bei Geldgeschäften grundsätzlich keine besonderen Formerfordernisse.

Man kann 'sonst was' "aufs Wort" hin schulden, also auch Geld.

IV) und das ist auch in jedem Fall rechtlich durchsetzbar.

Hoffe sehr, Du kannst es dieses Mal annehmen.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Wir hatten das alles ja schon zig Mal. Und nur zur Sicherheit: Hinsichtlich des Zwanges, vertragliche oder andere Verpflichtungen einzugehen: Das ist natürlich auch indirekt gegeben (Urschuld usw.).

Im Grund genommen gibt es fast nie einen Kontrahierungszwang (ebenfalls Ausfluss der Privatautonomie und der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Ar.t 2 I GG), aber wer Behausung braucht, der muss sich einmieten (bzw. andere Wohnrechte beosrgen) oder Wohneigentum erwerben. Wer Essen, Getränke, Wasser oder Heizmaterial benötigt, der wird es sich zumeist rechtsgeschäftlich besorgen müssen. Damit ist man gezwungen Zwänge einzugehen (aber nicht alle Verträge werden durch so einen Zwang eingegangen: Wer sich z. B. aus purem Vergnügen etwas leistet oder ein Geschenk kauft, bloß um eine Freude zu bereite).

Darüber hinaus gibt es auch weitere Zwänge, wie z. B. die sich an Verkehrsregeln zu halten oder Strafen, Schadensersatz, Abgaben und Steuern zu zahlen oder andere Dinge zu tun, wenn z. B. ein Unfall passiert (Feststellen der Identität des Unfallverursacher usw.; vor Gericht zu erscheinen; notfalls Schadensersatz leisten, Führerschein abgeben und/oder ins Gefängnis gehen, z. B. bei schweren Schäden verursacht durch Rauschfahrt, zumeist nur, wenn der Täter schon was auf dem Kerbholz hat). Diese basieren auf gesetzliche Gründen.

PPS: Hatte hier im Forum mal ein einfaches Rechtslehrbuch für Wirtschaftler empfohlen. Wie wäre es, wenn Du Dir das zu Weihnachten wünscht und die liest. Finde das spannend und es hat sehr gute tabellarische Übersichten.

http://www.amazon.de/Wirtschaftsprivatrecht-Grundlagen-B%C3%BCrgerlichen-Wirtschaftsrec...

Auch mit sehr guter Einführung: http://www.beck-shop.de/Medicus-Petersen-Grundwissen-Buergerlichen-Recht/productview.as...

Siehe auch die einfach gehaltenen und sehr unterhaltsam geschriebenen von Braunscheider: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=152051

Schuld usw. basiert auf dem Recht.

Also der Debitismus.

--
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