Kann Dir nicht folgen: Der Vortrag ist ebenfalls sehr gut - schon allein die amtliche Version der Zuwanderungskathastrophe
Hallo Griba,
bin nicht der größte Fan von Sinn, aber das ist weder uninteressant, noch langweilig. Ganz im Gegenteil.
Allein schon die quasi amtliche Version der Auslösung der Zuwanderungskathastrophe ist von zeitgeschichtlicher Bedeutung: ab min 46. Spannend auch ab Min 49 und die Zusammenfassung: ab min 59.
Danke für das Einstellen @Martino, natürlich auch wegen dem ebenfalls zeitgeschichlich markanten Statement in der Diskussion.
Dem Sinn kann man vorhalten, was man will (also so einer wie meine Person, sofern überhaupt...
), aber er kann gewiss gut darlegen und ist originell.
Schade, dass Dir das nichts geben kann.
Hab noch einen sehr schönen Abend. Allerseits dito.
Viele freundliche Grüße
azur
BONUS:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Treaty_of_Verdun.svg von 843
und: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Legal_statuses_of_German_in_Europe.svg
Auch gut: Art. 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker#Geschichte
1659 erschien die Schrift Gentis Felicitas des Johann Amos Comenius (frei übersetzt bedeutet der Titel: „Volkswohlfahrt“). Die Schrift beginnt mit der Definition des Begriffes „Volk“ und leitet im zweiten Absatz aus dem individuellen Glücksstreben auch das Nationale her:
„(1) Ein Volk […] ist eine Vielheit von Menschen, die aus gleichem Stamme entsprossen sind, an dem selben Ort der Erde […] wohnen, gleiche Sprache sprechen und durch gleiche Bande gemeinsamer Liebe, Eintracht und Mühe um das öffentliche Wohl verbunden sind.
(2) Viele und verschiedene Völker gibt es […], sie sind alle durch göttliche Fügung in diesem Charakterzug gekennzeichnet: wie jeder Mensch sich selbst liebt, so jede Nation, sie will sich wohlbefinden, im wechselseitigen Wetteifer sich zum Glückszustand anfeuern.“
Erforderlich sind nur ein gemeinsames Gebiet und weitere Gemeinsamkeiten geschichtlicher, kultureller, sprachlicher und religiöser Art und die Verbindung durch gemeinsame Ziele, die sie mit Hilfe des Selbstbestimmungsrechtes erreichen will...
Die Charta der Vereinten Nationen erwähnt das Selbstbestimmungsrecht der Völker in den Artikeln 1 und 55, jedoch ohne es zu definieren.
Eine bindende Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Einhaltung des Rechts auf Selbstbestimmung geht dagegen aus den beiden Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen hervor, die 1966 von der UN-Generalversammlung angenommen wurden und nach Erreichen der nötigen Anzahl an Ratifizierungen 1977 in Kraft traten.
Der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte erkennen das Selbstbestimmungsrecht für die Vertragsstaaten bindend an. In beiden Pakten heißt es gleichlautend in Artikel I:
"(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
„(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigem Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen."
Reichtümer und Mittel sind auslegungsfähig.
(@PB: https://de.wikipedia.org/wiki/Inkorporation_%28Recht%29 , nicht wahr
- und wenn die Anerkennung lang warten sollte, wie weiland die des Königtums Preußen)
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