Dann einfacher: Geld ist geprägte Freiheit für den HALTER...Zwang vs. Konsens
Lieber Jazznow,
wenn ich Zeit, Lust und Kraft habe, versuche ich auf Geld zur Regelung von Schuldner- <-> Gläubiger-Verhältnissen zu verzichten.
Dabei trennt sich die Spreu vom Weizen.
Ich merke den Unterschied zwischen Zwangs- und Konsensverhältnissen.
Immer wenn ich zwingend auf etwas angewiesen bin, das außerhalb von Autarkie und Subsistenz liegt, muss Geld zur Entschuldung her.
Es ist ein Misstrauensverhältnis, in dem beide Parteien unfreier sind als in einem Vertrauensverhältnis. Eine Eigentümergesellschaft ist eine vertrauens- und freiheitsarme Gesellschaft.
Wenn ich geldlos ein Schuldverhältnis als Schuldner und als Gläubiger abwickeln kann, reichen verschiedene andere Zahlungsmittel.
Der Vertrag wird dann konsensuell eingegangen, eingehalten und erfüllt.
Dann zählen im Prinzip nur mein Wort und mein Vertrauen und keine vordergründig von staatlicher Seite garantierte strafbewehrte und anwaltschaftlich durchsetzbaren Eigentumsrechte.
Das erlebe ich freier als die Einbindung in die Eigentümergesellschaft.
Von staatlicher Seite wird stets eine Eingeschränkung dieser Optionen versucht.
Hierbei dürfte ich mich auf der Besitzebene bewegen, da kein Eigentumsgarant involviert ist.
Oder irre ich?
Liebe Grüße
Silke