EUGH
Finnland hat vor der Einführung des BGE diesen Sachverhalt prüfen lassen und der europ. Gerichtshof hat bestätigt, dass das BGE nur an Finnen gezahlt werden kann - Finnland darf also diskriminieren. Wenn es ansonsten keinerlei Sozialhilfe gibt, gehen Ausländer tatsächlich leer aus.
Ich kenne die finnische Sozialgesetzgebung nicht. Falls die Finnen aber tatsächlich tabula rasa machen und sämtliche staatlichen Zuwendungen gestrichen haben und nur noch BGE zahlen, dann gibt es für Ausländer keinen staatlichen Anreiz mehr dorthin zu reisen.
Ich vermute aber, dass anerkannte Flüchtlinge trotzdem irgendwas kriegen (siehe GFK).
Solche Spirenzchen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/goettingen-roma-familien-duerfen-nach-17-jahr... gehen dort aber nichtmehr.