Sonderfall

mh-ing, Freitag, 04.12.2015, 14:31 (vor 3715 Tagen) @ aliter2428 Views

Bei diesem Sonderfall geht es nicht um Unrecht, sondern darum, etwas zu bekommen. Hier ist das Amt an Gesetze und Grundlagen (Bebauungspläne usw.) gebunden, muss begründen und sich rechtfertigen. Wenn der Fall dann Zeitnah unterschiedlich bewertet wird, kann man hier schon erfolgreich das durchbekommen. Grundsätzlich geht es hier aber nicht um die Ungleichheit im Unrecht, sondern um den Gleichbehandlungsgrundsatz im ordentlichem Verfahren.

Die Willkür in Ämtern ist aber ein zunehmendes Problem. Wer gute Beziehungen hat, bekommt hier einfach mehr als andere. Jedoch war das schon immer so und wird daher immer Grund zur Klage bleiben. Jedoch ist unser Staat hier noch halbwegs mit Mitteln ausgestattet, dagegen etwas zu tun -noch.


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