Ist der Grundsatz die Lizenz zur Willkür?

aliter, Freitag, 04.12.2015, 12:51 (vor 3715 Tagen) @ mh-ing2494 Views

Der Grundsatz, dass es im Unrecht keine Gleichbehandlung gibt, ist
stehendes Recht und lässt daher die Möglichkeiten offen, Unrecht nicht zu
ahnden. Damit muss man leben.


Ein mir bekannter älterer Rechtsanwalt hat das gemacht und kann seither
unbehelligt fahren, da die Erstattung keiner machen und auch keiner in
einem Prozess einen Präzedenzsfall produzieren wollte.

Hochinteressant dieser Fall, aber vermutlich nur ggf. anwendbar auf PKWs, die vor Einführung der Grünzonen auf den jetzigen Halter zugelassen wurden.

Ein ähnlicher Fall:

Die Stadt genehmigt ein bestimmtes Bauvorhaben nicht. Darauf weise ich nach, dass in unmittelbarer Umgebung genau so eine Baumassnahme existiert. Der Sachbearbeiter: Die Ansicht hat sich geändert, heute würden wir das nicht mehr genehmigen. Nach ca einem Jahr: In der Nachbarschaft ein anderes BV wurde , so wie bei mir abgelehnt, genehmigt. Vermutlich hat sich die Ansicht wieder geändert, möglicherweise wird sich die Ansicht wieder geändert haben, wenn ich einen neuen Antrag stelle.

Kann man da nichts machen, gegen so eine offensichtliche Willkür? Ähnliches scheint mir vorzuliegen, wenn z.B. der eine Verstoss extrem mild, der andere äusserst harsch von Behörden sanktioniert wird.
mfg


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