Betriebserlaubnis
Der Grundsatz, dass es im Unrecht keine Gleichbehandlung gibt, ist stehendes Recht und lässt daher die Möglichkeiten offen, Unrecht nicht zu ahnden. Damit muss man leben.
Was das alte Auto betrifft, ist aber die Sachlage von den Behörden oft falsch gesehen. Das alte Auto ist mit einer gültigen, unbefristeten Betriebserlaubnis in den Verkehr gebracht worden. Nachträglich hat der Gesetzgeber diese Nutzung aber eingeschränkt durch die Schaffung dieser grünen Zonen. Wenn der Gesetzgeber diese Nutzung aber im Nachhinein einschränkt, dann muss er das einerseits gut begründen, anderseits muss er aber auch Schadensersatz leisten für die nun eingeschränkte Nutzung. Dem Grundsatz nach kann dieser gültige Bescheid nicht einfach so aufgehoben werden und wenn, dann nur gegen Geld.
Ein mir bekannter älterer Rechtsanwalt hat das gemacht und kann seither unbehelligt fahren, da die Erstattung keiner machen und auch keiner in einem Prozess einen Präzedenzsfall produzieren wollte.