Der Grundsatz ist folgerichtig
Mir ging es um den Punkt der Ungleichbehandlung. Als Fahrer eines älteren
Fahrzeugmodells ist es für mich nicht nachvollziehbar wie bspw. neue
Fahrzeuge der Marke VW mit einer grünen Umweltplakette in Innenstädten
herum fahren und ich darf das nicht. Möglicherweise haben aber beide
Fahrzeuge identische Abgaswerte.Darauf kam folgende Antwort der Bundesbehörde.
..nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts
gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Wenn VW also Abgaswerte manipuliert und die Fahrzeuge mit viel zu hohen
Emmisionswerten durch die Städte fahren und auch zu wenig Steuern zahlen,
es für mich noch lange kein Recht auf Gleichbehandlung gibt. Ich muss
weiterhin hohe Steuern zahlen und darf die Innenstadt nicht befahren.
Was für ein Staat?
Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wer den Staat an sich anerkennt, der wünscht sich, dass der Staat Regeln vorgibt. Wenn es ein Recht auf Ungleichheit geben würde, wären diese Regeln doch in dem Moment wertlos, wo ein Verstoß nicht geahndet würde.
Natürlich ließe sich argumentieren, die Legislative würde so angehalten, Gesetze zu schaffen, die eindeutig und "gleich" sind.
Die Realität sieht aber anders aus: Schon heute kommt der Bundestag seiner Regulierungswut kaum nach und häufig genug werden seine Gesetze wieder kassiert.
Entscheidend aber ist Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Recht auf Ungleichbehandlung würde aus dem zitierten Satz "Alle Menschen sind gegen das Gesetz gleich" machen.
Weiterhin braucht die Behörde auch nicht durchgreifen, wie z.B. Entzug der
allg. Betriebserlaubnis oder Verkaufsverbot für betroffene Fahrzeuge.
Ab Januar soll es ein Rückrufprogramm geben.
Das ist eine andere Frage. Denn Du hast keinen wohl keinen Anspruch darauf, dass einem anderen / VW die Erlaubnis wieder entzogen wird.
Was meinst Du, was in diesem Land los wäre, wenn das so einfach möglich wäre? Baunachbarklagen sind doch Alltag. Dein Nachbar klagt doch gegen den Carport, weil seiner kleiner ist...