Es geht mir nur um den Gedanken des Eigentums an sich selbst

BillHicks ⌂, Wien, Dienstag, 01.12.2015, 22:22 (vor 3718 Tagen) @ azur1307 Views

Lieber azur,

es geht mir nur um den Gedanken des Eigentums an sich selbst. Es geht mir nicht um den tatsächlichen heute üblichen Sprachgebrauch des Privatrechts. Ich fordere auch mitnichten die Einführung eines (expliziten) Eigentums an sich selbst, da das - wie Du auch beschreibst - bereits "anders" gelöst ist. Mithilfe dieses Gedankens hatte ich im Ausgangspost lediglich versucht einen bestimmten Punkt zu machen.

Auch wenn Dir dieser Gedanke gänzlich fremd sein mag, was ich so akzeptieren kann und deshalb andere Gedanken nutzen müsste um Dir meinen Punkt verständlich machen zu können, so scheint dieser Gedanke doch nicht allen Juristen fremd:

"Eigentum hat nämlich nicht nur die Funktion, Freiheit zu ermöglichen, sondern ist sogar mit einem wichtigen Aspekt rechtlicher Freiheit unmittelbar identisch: All meine Freiheit beruht nämlich darauf, daß ich selbst mein Eigentum bin, daß ich also nicht einem anderen, sondern mir gehöre."
Quelle: Johann Braun - Einführung in die Rechtswissenschaft, S. 167

Vielleicht hast Du Lust Dir vor diesem Hintergrund das Ausgangsposting noch einmal anzusehen. Falls nicht, ist das für mich auch in Ordnung.

Beste Grüße

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.