Das ist leider falsch - Eigentum und Besitz gibt es ausschließlich an bzw. von Sachen, nicht an bzw. von Menschen

azur, Sonntag, 29.11.2015, 22:50 (vor 3720 Tagen) @ BillHicks1436 Views

Halklo Bill,

erstens ist das schon im Wesentlichen so geregelt, wie Du es verlangst, und zum Zweiten sollte keiner das "Eigentum" am eigenen Körper fordern, wie Du es hier machst.

wer ein Gesellschafts-Setup befürwortet, das es "freien und
gleichen" Individuen erlaubt Träger von Rechten und Pflichten
("Rechtsperson") zu sein - Rechte und Pflichten, die diese Individuen in
freiwillig zu schließenden Vereinbarungen teilweise selbst erzeugen
können ("Vertrag") - der befürwortet ein bürgerliches Recht
("Privatrecht", "Zivilrecht", "Handelsrecht", "Markt").
Das Grundprinzip der "Freiheit und Gleichheit" ist der Umstand, dass das
Individuum das Eigentum (nicht den Besitz) am eigenen Körper nicht nur
hält, sondern auch nicht mehr rechtmäßig verlieren kann ("Freiheit", die
"Freiheitsberaubung" ist genau deswegen rechtswidrig) und dass einmal
etablierte Pflichten von allen Verpflichteten gleichermaßen
erfüllt werden müssen ("ohne Ansehen der Person" = "Gleichheit" vor dem
Recht).

Private Rechtsansprüche, wie etwa das Eigentum am eigenen Körper,
müssen verlässlich und wirksam öffentlich durchsetzbar sein (sonst sind
es keine Rechtsansprüche sondern etwas anderes).
Um private Rechtsansprüche dieser Art ermöglichen zu können ist
eine entsprechende Ausgestaltung des öffentlichen Rechts notwendig.

Es wird hier mit öffentlichem Recht und Privatrecht operiert, aber der Unterschied scheint leider überhaupt nicht klar.

Wir hatten es ja schon mehrfach: Die klassische Unterscheidung ist die zwischen:

einseits: Dem vertikalen Über-Unterordnungverhältnis im Öffentlichen Recht, Staat <-> Bürger bzw. andere Rechtsadressaten, wie auch t. w. Ausländer und juristische Personen

und anderseits: Dem horzontalem Recht zwischen mehr oder weniger Gleichen im Zivil- bzw. Privatrecht.

Der von Dir erwähnte Schutz des Körpers bzw. der Person (körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit) besorgt im wesentlichen das öffentliche Recht, durch das GG und das Strafrecht.

Daneben sind bestimmte Geschäfte und Rechtspostionen für das Zivilrecht ausgeschlossen.

Wir hatten es schon mehrfach: Es gibt in modernen Rechtsordnungen kein Eigentum an Menschen (wie etwa an Sklaven oder Leibeigenen). Es hat auch keiner "Eigentum" an seinem Körper, denn das schlicht systemwidrig (Fachbegriff, wenn etwas "überhaupt nicht passt") und vor allem unnotwendig. Ebenso auch keinen Besitz dessen.

Eigentum gibt es ausschließlich an Sachen, nicht an Menschen.
Besitz gibt es ausschließlich von Sachen, nicht von Menschen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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