Rechtsbruch oder nicht?

Rybezahl, Dienstag, 24.11.2015, 20:33 (vor 3724 Tagen) @ SMK2452 Views

Ein internationaler Rechtsbruch ist es, das Schengenabkommen durch dauerhafte, systematische Grenzkontrollen zu brechen. Auf Artikel 16a Abs. 2 GG kann sich nur berufen, wer dauerhafte, systematische Grenzkontrollen durchführt. In allen anderen Fällen muss die Herkunft von unidentifizierten flüchtenden Personen bewiesen werden (Bahnticket, Aussage der UFP, Hotelrechnung).

PS: Alle Politiker sind illegal.

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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