Seit wann stellen Österreicher Asylanträge in Bayern??
Hallo zusammen,
wir hatten ja schon darüber nachgedacht, wie viel Theater und wie wenig
Realpolitik hinter dem anscheinenden Zerwürfnis gesteckt hat, zumindest
bis für jedermann offensichtlich wurde, wie nett die Kanzlerin zum CSU
Parteitag begrüßt wurde. Hier ist alles schön auf den Punkt gebracht.http://korrektheiten.com/2015/11/21/obergrenzen-die-schmierenkomoedie-der-csu/#more-13374
Einziger Punkt, der mich grübeln lässt: Woran genau macht der Autor
diesbezüglich seine Meinung fest?:"...Ein Volksaufstand wäre dann wahrscheinlicher als jedes andere
Szenario, und angesichts der zusehends bröckelnden Loyalität der
Polizei gegenüber dem Regime einer offenkundig verräterischen
politischen Klasse könnten dem Staat die Mittel fehlen, ihn
niederzuschlagen...."
Der Aufsatz ist Schrott:
Zur Erinnerung: Nach geltender Rechtslage hat niemand, der aus einem sicheren Drittstaat, etwa aus
Österreich kommt, das Recht, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen. Wer außerdem kein Visum hat
und kein EU-Bürger ist, dem ist die Einreise nach Deutschland gesetzlich untersagt.
Wie viele mit Herkunftsland "Österreich" strömen denn nach Bayern?
Der einzige, der keinen Rechtsbruch begeht, ist Deutschland. Diese Leute sollten gar nicht in Deutschland
ankommen, Österreich hätte sie registrieren sollen und müsste nun jedes einzelne Asylgesuch prüfen.
Natürlich sollten diese Flüchtlinge auch nicht in Österreich sein, weil Ungarn oder Slowenien sie hätte
registrieren müssen. Eventuell bereits Griechenland, wenn sie über Griechenland gekommen sind.
Wären aber Flüchtlinge, die in Griechenland registriert worden sind, illegal weiter nach Ungarn eingereist
, in Ungarn aufgegriffen und nach Griechenland zurückgeführt worden, dann wäre dies möglicherweise
zwar nach Dublin möglich, nicht aber nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, nach der der EGMR
so geurteilt hat:
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/asyl/umsetzung/bund-verzich...
Das BFM reagierte damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), welches am 21. Januar 2011 publik
worden war. Der EGMR hatte Belgien und Griechenland wegen Verstössen gegen die Menschenrechte (Art. 3 und 13 EMRK) verurteilt, weil
sie einem Asylsuchenden den Zugang zu einem fairen Asylverfahren verhindert hatten. Belgien hatte auf der Basis des auch für die
Schweiz geltenden Dublin II-Verfahrens, einen Asylsuchenden aus Afghanistan nach Griechenland zurück befördert, obwohl den Behörden
in Brüssel bekannt sein musste, dass der Asylsuchende schliesslich in Athen auf der Strasse landen und keine Aussicht auf ein faires
Verfahren haben würde.
Deutschland könnte zwar vorübergehend Grenzkontrollen einführen, dann würden die Flüchtlinge in
Österreich bleiben müssen, es sei denn, sie fänden einen Weg über die grüne Grenze.
An der deutsch-österreichischen Grenze bräuchte man also einen Zaun/eine Mauer und jedes Fahrzeug und jede
Person müsste an den Grenzübergängen kontrolliert werden.
Würde Deutschland dies tun, käme es zum Wettlauf, wer den Zaun schneller hochgezogen hätte, Deutschland oder
Österreich; wäre es Deutschland, dann würden in den nächsten Monaten rund 1-2 Mio Syrer sagen "Hello Austria!"
und Österreich könnte all diese Asylanträge abarbeiten, etwas, das eigentlich die Griechen tun sollten, aber
doch offensichtlich ist, dass sie dies nicht können.
Wer diese einfachen Grundprinzipien nicht verstehen kann, der hat ein grundsätzliches Verständnisproblem
in der Flüchtlingsfrage.