Gauweiler versteht nicht, dass die eben nicht aus dem Schengenraum einreisen

pigbonds, Dienstag, 24.11.2015, 15:36 (vor 3724 Tagen) @ SMK2692 Views

Es geht um den Ort der Einreise, nicht um die Herkunft. Das BverfG hat
hierzu auch 1997 festgestellt - nachdem gegen den Abs. 2 geklagt wurde -
dass man in Deutschland nur bei Einreise via Flugzeug oder Schiff
einen Asylantrag stellen kann. Über die Landgrenzen ist das seit der EU
Osterweiterung nicht mehr möglich, da alle EU-Mitgliedsstaaten automatisch
sichere Drittländer sind.

Peter Gauweiler erklärt es hier bei Günther Jauch:
https://youtu.be/u7Anevmddak?t=1331

Ich hab's schon ein paar Mal erklärt, wieso dies nicht geht. Die Flüchtlinge
reisen nicht aus dem Schengenraum ein, weil die dort nie registriert wurden.

Deshalb "tauchen die einfach in Deutschland auf". Und deshalb begeht nicht
Deutschland oder Merkel einen Rechtsbruch, sondern jene Staaten, die der Logik
nach, auf die auch Du Dich beziehst, ihren Aufgaben nicht nachkommen.

Und sie kommen der Aufgabe nicht nach, weil sie überfordert wären, überfordert
deshalb, weil sie wie Du nicht damit gerechnet haben, dass das "plötzlich Leute
auftauchen". Denn die haben gedacht, Griechenland absorbiere die alle, obwohl
bekannt ist, dass Griechenland, Italien, etc schon seit Jahren um Hilfe rufen und
ebenso bekannt ist, dass in Griechenland Leute einfach auf die Strasse gestellt werden
und deshalb nach der EMRK Dublin gar nicht mehr in allen Fällen angewandt werden
dürfe.


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