Kopfschütteln
Ich bin mir nicht sicher, ob ihr beide das mit dem "einfach auftauchen" ernst meint.
Faktisch sieht es so aus:
Die Bundespolizei nimmt an den Grenzübergängen zu Österreich die Busse der Österreicher entgegen. Diese Busse sind proppenvoll mit Flüchtlingen.
Es gibt gar keine andere Möglichkeit, als dass die Flüchtlinge aus einem sicheren Mitgliedsstaat einreisen: Die Beamten sehen es doch. Dieses simple beobachten reicht völlig aus, dafür braucht es keine vorangegangene Registrierung.
Es gibt kein Recht, welches den Art 16a Abs. 2 außer Kraft setzt. Das Grundgesetz ist aus dem Hintergrund der Machtergreifung heraus absichtlich so formuliert, dass es durch keine anderen Gesetze oder Verträge auszuhebeln ist.
Das Abweisen an der Grenze ist übrigens auch nicht mit dem Urteil von pigbonds zu vergleichen, da es da um eine Rückführung ging. Also erstmal reinlassen und dann wieder zurück geht nicht. An der Grenze abweisen (also gar nicht erst reinlassen) wäre möglich und erlaubt.
Faktisch ist es so, dass die Flüchtlinge das Problem von Österreich sind, wenn die Österreicher die Flüchtlinge aus Slowenien einreisen lassen. Praktisch setzt die Bundesregierung geltendes Recht nicht um, weil dies zu extrem hässlichen Bildern an der Grenze führen würde. Es gibt keine Verpflichtung, den Österreichern die Leute abznehmen.
Man kann das aus humanitären Gründen gutheissen. Es bleibt trotzdem ein eklatanter Rechtsbruch.