Gibt es so in Deutschland nicht - Nur die Präsidentenklage Art. 61 - @Michael, CM oder Leisereiter (ed)

azur, Dienstag, 10.11.2015, 01:43 (vor 3786 Tagen) @ Heinz5860 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.11.2015, 01:48

Hallo Heinz,

vielen Dank (übrigens doppelt, wenn auch leider spät!!).

Sehr interessant!

Grundlage ist: Artikel 142 BVG.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12015143

Dort steht: B-VG?

Ich nehme mal an, dass
es ähnliche Bestimmung auch in den deutschen Gesetzen gibt.

Bin mir nicht mal sicher, ob es dementsprechendes* mal in der Reichsverfassung gab (glaube ja). Soweit ich weiß, kennt das gegenwärtige deutsche Staatsrecht nichts Vergleichsweises. Alles setzt auf das konstruktive Misstrauensvotum hinsichtlich des Regierungschefs, das immerhin schon 2 Mal funktionierte. Der Hintergrund soll wohl sein, dass man in der Weimaer Zeit sehr schlechte Erfahrungen mit den Effekten der vielen Regierungswechsel gemacht hat und ausdrücklich für fortwährende Stabilität sorgen wollte.

Hierzulande kann man imho nur gegen den Bundespräsidenten vorgehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentenanklage

"Die Präsidentenanklage gemäß Art. 61 des deutschen Grundgesetzes ist ein Verfahren zur Anklage von vorsätzlichen Verletzungen des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes durch den Bundespräsidenten. Das Verfahren kann nach Art. 61 Abs. 2 S. 1 GG zur Folge haben, dass der Bundespräsident seines Amtes enthoben wird. Antragsberechtigt sind der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat. Ein Verfahren würde vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden.
Erläuterungen

Anders als insbesondere für den Bundeskanzler ist eine Abwahl des Bundespräsidenten im Grundgesetz nicht vorgesehen. Das Verfahren der Präsidentenanklage gemäß Art. 61 GG ist das einzige, um eine Amtsenthebung zu erwirken und den Weg für Neuwahlen durch die Bundesversammlung gemäß Art. 54 GG frei zu machen."

http://dejure.org/gesetze/GG/61.html

Tja, wenn das analog ginge [[zwinker]] [[freude]].

Viele freundliche Grüße

azur


* knifflich, hier wäre das doch ein Substantiv, und müsste dann groß oder getrennt geschrieben sein?

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.