Nicht so einfach - @Oliva: Bei Anzeige Eigenschutz wahren
Hallo stokk oder BG,
das ist nicht so einfach. Für mich besonders, denn ich habe in einer Praxis die Brille liegen lassen, die ich erst morgen wieder bekommen.
Fraglich ist immer, laienhaft formuliert, welche Handeln von wem verboten gewesen sein soll (also wessen Handeln, nicht von wem verboten) und was der mögliche Täter wollte und dachte. Gerade das letztere unterscheidet, ob eine vorsätzliche Tat (Wissen und Wollen um die objektiven Tatbestandmerkmale) vorliegt, die härter bestraft wird. Mitunter gibt es gar keine fahrlässige Tat.
Wer also könnte die Mitarbeiter oder auch die weitere Kontaktpersonen geschädigt oder gefährdet haben - und zwar wodurch. Das muss sehr konkret sein, gerade im Strafrecht, wo keine juristischen Personen in Haftung genommen werden. Und welcher Tatbestand könnte da zu prüfen sein?
Da vermutlich keinem diesbzüglich ein Wollen von Tötung oder Verletzung nachweisbar wäre, liefe es wohl auf: http://dejure.org/gesetze/StGB/229.html hinaus.
Prüfung von: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit ist kompliziert (vor allem nicht einfach zu lernen und zu erklären).
Manche Sachen gehen zudem auch nur, wenn sie vollendet wurden usw. Das Strafrecht ist eine wahre Wissenschaft für sich, und kann hier nicht ausreichend angerissen werden.
Nun müsste man schauen, wer hier was getan habe und vor allem in wie weit das kausal zu einer Verletzung führte (oder gar Tötung) - also die Frage der Zurechenbarkeit bzw. welcher Form von Täterschaft oder Teilnahme.
Wenn es keine Grenzkontrollen gibt (und z. B. Merkel Flüchtlingen Hoffnung machte) und dadurch massenhaft Leute kommen, von denen einige krank sind, dann wird das wohl nicht reichen die konkrete Verletzung der Merkel zurechnen zu können.
Einfach einen Staatsanwalt prüfen lassen. Ihr kennt ja meine Predigt, warum man a) bei der StA anzeigen solltet (sonst bitte Suchfunktion) und b) wie man das formulieren muss, damit man nicht unter dem ebenfalls durch StGB verbotenen "Falsche Verdächtigungen" belangt werden kann: Man legt dem StA einen Sachverhalt vor, "damit er prüfe, ob...". Also nicht direkt beschuldigen, sondern nur alle in Frage kommenden Sachverhalte schildern und die Frage aufwerfen, wie das zu beurteilen ist.
Für Merkel, Minister usw. gibt es eine eigene Abteilung bei der Berliner StA (hatte ich auch schon mal berichtet und dazu einen Artikel verlinkt).
Man kann sich zudem fragen, wer noch für den Schutz der Mitarbeiter und anderer betroffenen Personen sorgen muss. Auch im Rahmen der Fürsorge für seine Mitarbeiter (auch gern zusätzlich zivilrechtlich Haftungsansprüche).
Das Recht ist nicht für alle Konflikte geschaffen, besonders nicht das Strafrecht. Also vieles politische Handeln ist nicht unter Strafnormen zu subsumieren (es sollte zumindest so sein
). Und nun schlagt nicht den Boten für die Botschaft.
Es ist eine knifflige Sache, die hier geprüft werden soll, und das Judiz sagt, dass da eher nichts machbar ist. Aber vielleicht sehen das die anderen Profis anders (vermutlich eher nicht). Manches das empört, ist verwerflich, aber nicht verboten. Es ist jedenfalls nicht so einfach, wie man sich das auf den erste Blick vorstellt.
Eine ähnlich Sache wäre ja bei anderen Gefährdungen, die durch Zuwanderer ausgehen, wie etwa Eigentumsdelikte oder Vergewaltigungen (nicht in der Masse, und auch von Deutschen gibt es solche Delikte). Wenn es zu vermehrten Gewalttaten und Übergriffen kommt, wird die Verantwortlichkeit der Anheizer des Flüchtlingsstromes betont werden. Vermehrter freier Zugang von Massen archaisch-frauenabwertend erzogenen Männern erzeugte Gefahren, würde es dann heißen. Nur ist politische Verantwortlichkeit nicht gleich strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Anzeige wegen Gefährdung der "Bevölkerung", das deutet auf sogenannte gemeingefährliche Taten hin ( https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingef%C3%A4hrliche_Straftat ) bzw. Tatbeständen, wo insbesondere die Schaffung einer abstrakte Gefahr bestraft wird, wie bei Straßenverkehrsdelikten.
Gemeingefährliche Vergiftung: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingef%C3%A4hrliche_Vergiftung ? Da müsste man erst mal in die Kommentare abtauchen, ob das irgendwie passen könnte. Eher nicht (das passt nicht, wie der Slang sagt), vor allem auch, weil es wohl an einem entsprechend Vorsatz mangelt.
Oder in die AIDS-Rechtsprechung des BGH schauen, wo es immer um Körperverletzung durch Infektion geht (die reine Gefährdung wird da nicht reichen), z. B. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2036,%201
Tut mir leid, es ist nicht so einfach, wie es hin und wieder mitunter scheint.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: so häufig kommt einem das nicht unter und so müsste ich erst einmal schauen, ob Normen aus dem Nebenstrafrecht einschlägig sein könnten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz
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