"Was 'geschäftsmäßig' heißt, klären dann Gerichte" ... das wird ein Gaudi!"

Isländer, Sonntag, 08.11.2015, 08:32 (vor 3742 Tagen) @ CrisisMaven3481 Views

Wenn der SPIEGEL-Artikel das korrekt zusammenfasst, dann ist die

Sterbehilfe im Einzelfall erlaubt, aber eben nicht "geschaeftsmaessig".

...
B) sind von vornherein nur Aerzte zur Sterbehilfe zugelassen.

[[ironie]]

Geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten: Fast-Food-Ketten droht Schließung

So sehen der Postillon und ich das.

http://www.der-postillon.com/2015/11/geschaftsmaige-sterbehilfe-verboten.html


Der Bundestag hat entschieden: Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Unmittelbar nach der Abstimmung im Parlament haben zahlreiche Fast-Food-Ketten - darunter McDonald's, Burger King, Kentucky Fried Chicken und Pizza Hut - angekündigt, juristisch zu prüfen, ob nun alle ihre deutschen Filialen geschlossen werden müssen.

Ob die Fast-Food-Konzerne wirklich von dem Beschluss betroffen sind, muss erst noch geklärt werden. So heißt es in dem neuen Gesetz wörtlich, es sei das Ziel, "die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern". Allerdings herrscht unter Juristen noch keine Einigkeit darüber, ob mit "gesundheitlicher Versorgung" auch Essen im weitesten Sinne gemeint ist.
Eines lässt sich jedoch mit Sicherheit sagen: Die Auswirkungen einer Massenschließung im Fast-Food-Sektor wären fatal. Denn nach Unternehmensangaben essen allein bei McDonald's täglich hunderttausende Deutsche, weil ihnen nichts mehr an ihrem Leben liegt.


Oder hoffen die Bürger, Mc Donalds Produkte zu überleben?
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/hamburger-mc-donalds-ia.html


Feix
Isländer

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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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