Wie zu erwarten - WELT.de zum neuen Sterbehilfe-Gesetz: "Was 'geschäftsmäßig' heißt, klären dann Gerichte" ...
Wie beschrieben:
Wenn der SPIEGEL-Artikel das korrekt zusammenfasst, dann ist die Sterbehilfe im Einzelfall erlaubt, aber eben nicht "geschaeftsmaessig".
Nun in der WELT: "Der Bundestag hat ein Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe beschlossen. Doch was heißt das eigentlich? Die Unklarheit darüber wird noch für viel Unsicherheit sorgen – und die Justiz beschäftigen. ... die Debatte zeigte, dass eine Unsicherheit bleibt, ja, mit der Entscheidung erst geschaffen wird. Es ist die entscheidende Frage, ob Ärzte, wenn sie häufiger als einmal bei einem Suizid helfen, schon geschäftsmäßig handeln ..."
Genau deshalb erwarte ich, dass die Rechtsfortbildung durch die (Straf-) Gerichte, die nun folgen muss und wird, sich an den Begriffsbildungen rund um "gewerbs-" und "geschaeftsmaessig" stark an der -bis zu achtzig Jahre alten- Rechtsprechung zu diesen Begriffen hinsichtlich der Rechtsberatung orientieren wird.
Die Problematik ist aber eine andere:
A) Waehrend das Rechtsberatungs(missbrauchs)gesetz "nur" die Rechtsberatung verbietet, wenn sie -mehr als in Einzelfaellen- von Personen erteilt wird, die weder Anwaelte noch "Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule" noch zugelassene Rechtsbeistaende sind (mit Ausnahmen fuer enge Teilgebiete fuer Steuerberater, Architekten, Versicherungsvertreter i.w.S., u.a.) und nicht auf eine Qualifikation abstellt (es gibt auch unqualifizierte zugelassene Rechtsanwaelte)
so
B) sind von vornherein nur Aerzte zur Sterbehilfe zugelassen.
Diese aber
C) drohen ihre Zulassung zum Arzt-Beruf zu verlieren, wenn sie "zu haeufig" Sterbehilfe leisten
und
D) sie stehen zudem "mit einem Bein im Knast", weil sie u.U. auch noch wegen Mordes oder Totschlages (oder Beihilfe, falls etwa ein Familienmitglied mit involviert war) verfolgt werden koenn(t)en.
Ein Rechtsberater, der nichts taugt, kann zwar Schaden anrichten, aber er wird in aller Regel eben hoechstens wegen der nicht gestatteten Rechtsberatung als solcher verfolgt.
Und da er gerade NICHT in dem Beruf zugelassen ist, kann er dadurch auch keine Berufszulassung verlieren.
Ein Arzt aber riskiert (letztlich wie bisher auch schon) damit "Haus und Hof", d.h., wenn er rechtskraeftig verurteilt wird wegen "geschaeftsmaessiger" Sterbehilfe, so kann es als Nebenfolge u.U. darum gehen, dass er auch noch seine Arzt-Zulassung verliert. Jedenfalls steht fuer echte Aerzte ungleich mehr auf dem Spiel als fuer Nicht-Rechtsanwaelte!
Der sog. Sterbetourismus wird durch dieses Gesetz also eher noch zunehmen.
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Da wir die Diskussion zu Sterbe-"Methoden" schon oefter hatten, und hier auf die Problematik des Erstickungstodes und der damit verbundenen Panik und evtl. Schmerzen mehrfach hingewiesen wurde, abschliessend noch folgendes:
Wer sich mit Blausaeure/Zyaniden vom Leben zum Tode befoerdern will, erleidet, aehnlich wie bei dem Erstickungstod durch Kohlendioxid, Panikattacken, die wahrscheinlich dem vergleichbar sind, was Waterboarding anrichtet. Zyanide fuehren zudem zu Veraetzungen, die man vermutlich auch noch unangenehm im Magen spuert, bevor man das Bewusstsein verliert.
Auf die "Alternative" Pentobarbital wurde ja des oefteren hingewiesen, hat jedoch den "Nachteil", dass es a) schwer zu beschaffen sein duerfte und b) eigentlich gespritzt werden muss.
Die von @DT beschriebenen Loesungen mit Stickstoff oder anderen inerten Gasen (mit Ausnahme von CO2), die einfach die Sauerstoffversorgung unterbrechen, sind dagegen wohl (hab's noch nicht ausprobiert) die schmerzfreiesten. Ich haenge das hier dran, weil eine Leserzuschrift nach meiner Meinung gefragt hat. Auch wenn ich nur ungern dazu eine abgebe.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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