Sterbehilfe in DE verboten - Wie geht das rechtlich?

Arvid, Freitag, 06.11.2015, 16:21 (vor 3742 Tagen)4640 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 06.11.2015, 16:39

Zitat Spiegel:
"Die Entscheidung bedeutet, dass von Vereinen organisierte Sterbehilfe in Zukunft eindeutig nicht erlaubt ist - ob nun kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone."

Dazu meine Frage:
Selbsttötung ist in DE nicht verboten (noch jedenfalls); wie kann dann die Hilfe eines Dritten (sei sie kostenlos oder kostendeckend) verboten werden?

Dazu ein Beispiel:
Das Anbauen von Gemüse im eigenen Garten ist in DE nicht verboten (jedenfalls noch, anders als in einigen Städten der Gringos). Hilft mir jetzt jemand dabei, sei es kommerziell oder unentgeltlich oder zum Selbstkostenpreis, dann ist es ebenfalls nicht verboten.

Grundsätzlich ist es - rechtlich gesehen und meiner mich eventuell trübenden Erinnerung - so, dass ich jemanden, der etwas nicht Verbotenes tut, immer dabei helfen kann, ohne dass es verboten werden kann.

Oder irre ich hierbei nun deutlich?


Nachtrag:
Wenn es nicht schon in der Hilfebereich fällt:
Welches ist die sinnvollste Methode, sich mit Produkten aus dem eigenen Garten oder Gewächshaus, ggf. in Kombination mit frei erhältlichen Präparaten, ohne die Angehören mehr als notwendig zu belasten, zu Tode zu bringen? Sicher, zuverlässig, schmerzarm.

--
"Journalism is printing what someone else does not want printed. Everything else is public relations." - George Orwell

Arvid


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