Es geht i.W. um den Begriff "geschaeftsmaessig" ...
"Die Entscheidung bedeutet, dass von Vereinen organisierte Sterbehilfe in Zukunft eindeutig nicht erlaubt ist - ob nun kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone."
Selbsttötung ist in DE nicht verboten (noch jedenfalls); wie kann dann die Hilfe eines Dritten (sei sie kostenlos oder kostendeckend) verboten werden.
Wenn der SPIEGEL-Artikel das korrekt zusammenfasst, dann ist die Sterbehilfe im Einzelfall erlaubt, aber eben nicht "geschaeftsmaessig".
Der Begriff kommt bekannt vor ... die Nationalsozialisten haben ihn benutzt, um unentgeltliche Rechtsberatung zu verbieten, wenn sie mehr als in Einzelfaellen geleistet wurde.
Es soll also vermieden werden, dass jemand, wie es schon mehrfach vorkam, das zu seiner Berufung macht, durch die Lande zu ziehen und Menschen vom Leben zum Tode zu befoerdern.
Das ueberlassen wir den "erweiterten Suiziden".
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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