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azur, Dienstag, 27.10.2015, 11:48 (vor 3746 Tagen) @ Manuel H.1678 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.10.2015, 11:54

Hallo Manuel,

willkommen, denke es werden sicher noch mehr den Weg hierher finden, weil diese Fragen eben bewegen! Auch viele hier!

Ausländische Bürger: Da würde ich weniger an "Doppelstaatler", Neu-Deutsche usw. denken, sondern daran, dass gerade in den letzten Jahren eine Unmenge von deutschen Wohnungen von Ausländern erworben wurden, unter anderem mäcjhtigen Anlägerverbänden und Hedgefonds. Also nicht nur von Einhzelpersonen, die ihr Geld vor Wertverlust schützen wollen, aber auch an Kapitalanlagen "ganz großer".

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/immobilien-auslaendische-investoren-kaufen... usw.

Eventuell wird da auch der "Investorenschutz" beachtet.

Die werden es sicher auch gut finden, wenn der Mietpreis hoch gehen wird, auf Grund a) von staatlicher Intervention durch Vereinbarung und Zahlung deutlich überhöhter Preise bei der massenhaften Anmietung für "Flüchtlinge", die sich brutal auf dem Mietspiegel auswirken wird, und b) die Ware Wohnung weiter verknappen werden, so dass die Preise noch deutlich mehr steigen werden!

"13:49 Uhr: Berlin muss Wohnungsbau für Flüchtlinge massiv aufstocken

Berlin muss angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen offenbar seinen Wohnungsbau massiv aufstocken. Das geht aus einer in Berlin veröffentlichten Analyse hervor, die das Pestel-Institut im Auftrag der IG BAU erstellt hat. Demnach werden in der Hauptstadt allein gut 20.000 Wohnungen für die Flüchtlinge, die in diesem Jahr kommen, zusätzlich gebraucht. Insgesamt müsse Berlin die Zahl neuer Wohnungen von bislang jährlich rund 7.000 versiebenfachen, um eine "handfeste Wohnungskrise" zu vermeiden. Insgesamt diagnostizieren die Wissenschaftler einen Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Berlin, besonders an Sozialwohnungen."

(aus dem gestrigen N24-Flüchtlingsticker, wie:
13:24 Uhr: Norwegen rechnet mit deutlich mehr Asylsuchenden

Norwegen rechnet mit deutlich mehr Asylsuchenden in diesem Jahr. Die zuständige Behörde erwartet, dass bis zu 35.000 Flüchtlinge in dem skandinavischen Land ankommen, wie sie mitteilte. Anfang Oktober war noch von 20.000 bis 25.000 Menschen die Rede. Norwegen hat 5,2 Millionen Einwohner..."

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/7230446/pegida-zieht-bis-zu-12-000-demonstr... )

Deine Freunde, die RAs sollten sich mal nicht die Augen zuhalten, sondern Dir erklären, was die andere Sache, die Du ansprichst bedeutet: "dürfen nur angefordert werden, wenn ausreichende..."

Das ist eine etwas nähere Bestimmung für die Anwendung des:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip

https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29

Bitte gern auch die Suchfunktion des Forums nutzen.

Die Verhältnismässigkeitsprüfung ist schön ausgearbeitet, aber der Satz im von Dir zitierten Gesetz ist auch mehr eine Deklaration und auch etwas ein Augenwischerei. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit müsste solche Prüfung ohnehin herbei führen, wo es immer heißt: Maßnahme:

- Geeigent?

- Erforderlich?

- Angemessen (Verhältnismässigkeit im engeren Sinne)?

https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)#...

http://www.jura-schemata.de/verh%E4ltnism%E4%DFigkeitsprinzip.htm usw. usf.

Das ist absoluter Standard (sicher auch für den Oberbescheidwisser Z. hier im Forum [[zwinker]][[freude]]).

Hier im Zusammenhang mit Verwaltungsentscheidungen: http://www.bzb-online.de/okt07/14_15.pdf

http://www.juraindividuell.de/artikel/ermessen-und-ermessensfehlerlehre/

Viel Erfolg und hoffentlich viele gute Informationen, Beiträge und Gedanken von Dir in der Zukunft!

Viele freundliche Grüße

azur

--
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