Neuvorstellung
Hallo an das Forum,
ich selber verwalte Liegenschaften für jemanden, der Eigentumswohnungen zur Diversifikation seines Vermögens gekauft hat.
Die wertvollen Informationen hier im Forum nutze ich schon seit geraumer Zeit zu meiner eigenen politischen und allgemeinen Bildung.
Besonders beeindruckt hat mich hier die Wachheit und die wertvollen Beiträge zur sogenannten "Flüchtlings"problematik.
Besonders interessiert mich natürlich, was die kommende Entwicklung für Vermieter bedeuten wird, inwiefern künftig in die Eigentumsrechte eingegriffen wird.
Vielleicht mag da der Hinweis auf das Bundesleistungsgesetz wertvoll sein, in der es heißt, dass "bauliche Anlagen" wie "Teile von baulichen Anlagen" im Zweifelsfalle "vorübergehend" vom Staat "genutzt" werden können und dass eine Fremdnutzung von "unbeweglichen Sachen" geduldet werden muss.
Diese Definition dürfte doch auch Wohnungen betreffen, m.E.
Wohnräume werden explizit nur so erwähnt
(4) Wohnräume, die für den unentbehrlichen Wohnbedarf des Besitzers und der zu seinem Hausstand gehörenden Personen erforderlich sind, dürfen nur angefordert werden, wenn ausreichende anderweitige Unterbringung gesichert ist.
Wobei "ausreichend" ein recht dehnbarer Begriff ist und vielleicht auch für Zeltstädte vor den Toren der Städte gelten wird?
Interessant auch, dass das Eigentum (bzw. der Besitz?) von Nicht-Deutschen von dieser Regelung ausgenommen ist
(2) Zu Leistungen können nicht herangezogen werden
1.
ausländische Staatsangehörige
Bedeutet das, dass "Flüchtlinge" soweit ihnen noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft als "Neubürger" angetragen wurde, als Mieter aus ihren Wohnungen nicht entfernt werden dürfen, sondern nur Deutsche?
Oder mag das auch die Eigentümer, die die betroffene Immobilie nicht selber nutzen, betreffen? Dass also das Eigentum nur von Deutschen betroffen sein wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/blg/BJNR008150956.html
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Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com