Und §1.1 sagt doch ...
(1) Leistungen können angefordert werden
1.
zur Abwendung einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes oder zur Abwendung oder Beseitigung einer die Sicherheit der Grenzen gefährdenden Störung der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet;
Sicherlich war dieses Gesetz ursprünglich auf eine äußere Bedrohung gemünzt (WK2 Erfahrung, Kalter Krieg), aber eine "drohende Gefahr für den Bestand der BRD" läßt sich doch bei einer "es gibt keine Obergrenze zum Asyl" schnell ableiten, wenn hier Millionen Frierende herumirren.
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Deutschland das neue Troja?
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