Da kann man leider nur müde gähnen - siehe allein Kant
Hallo bm,
bei Dir erkennt man den Wunsch als Vater des Gedankens:
Du hebst nebenbei das Weltbild ganzer Juristengenerationen aus
den Angeln: Der Unterschied zwischen Recht und Gesetz klingt bei dir durch.
Recht gibt es nur, wenn man Werte hat.
Darüber wird doch schon seit schieren Ewigkeiten, also der Antike, philosophiert. Einfach, weil es auf der Hand liegt. Vorwiegend in der Rechtsphilosophie, aber auch in anderen Gesellschaftswissenschaften.
Und es ist auch nicht soooo schwer: "Ein Gesetz ist eine schriftliche Niederlegung von Recht (im objektiven Sinne) durch den Gesetzgeber oder durch von ihm hierzu ermächtigte Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts."
http://www.rechtslexikon.net/d/gesetz/gesetz.htm
Das ist also keine weltbewegende Erkenntnis:
Diese gehen auf natürliche
Prinzipien zurück. Daraus abgeleitet wurden immer mehr Statuten
"gesetzt".
Es erkennt aber fast niemand mehr den Grund, die Basis, von der diese
Gesetze stammen.
Ach komm. Das glaubst Du doch selbst nicht. Es mag für etliche keine praktische Relevanz haben, aber so geheimnisvoll ist es nicht.
Natürlich sind Leute, die vom Naturrecht (Vorsicht, dieser Begriff wird ganz verschieden definiert, gemeint und verwendet) ausgehen, auch nahe an dem von Dir beschriebenen dran: https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Wolff_%28Philosoph%29
Weiter hier: http://www.philolex.de/recht.htm
Unsere Welt wird zunehmend zum
Simulakrum, auch das
GG ist ein solches!
Nein, es ist von praktischer Relevanz. Macht Euch doch nichts vor: Keiner sagt, dass das Recht oder man mittels Recht alles kann. Jedenfalls nicht Juristen.
Aber das GG und das BRD-Recht, dass derzeit das deutsche Recht ist (wie immer man das findet!) wirken tagtäglich in schier endloser Zahl.
Vielmehr ist es ein Irrglaube, das hiesige Recht wäre wirkungslos und ohne Bezug zur Wirklichkeit. Jeden Tag werden hier Verträge geschlossen, rechtlich verbindliche Entscheidungen getroffen und durchgesetzt. Das ist Fakt.
Das das nicht vor allem schützt und nicht die der Weisheit letzter Schluss sein muss, ist keine Frage.
So, und nun schau noch mal - dies hier mit größter Vorsicht, aber es zeigt, so neu und eizigartig ist die Fragestellung mitnichten: http://www.stern.de/noch-fragen/worin-besteht-der-unterschied-zwischen-rechte-und-geset... (strafwidrig - autsch!)
Ständige Lehre - und zwar überall, und sicher nicht nur in Deutschland: http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/Vergangene...
Das ist etwas tiefgründiger, aber auch mit Vorsicht zu lesen. Aber immerhin: "
Die Vertreter einer Gleichsetzung von „Gesetz“ und „Recht“ wenden sich gegen das naturrechtliche Verständnis des Rechts als höherem, dem Gesetz übergeordneten Erkenntnisgegenstand."
http://www.recht-und-sprache.de/glossar_jm/index.htm?jmg_ges_recht.htm
Nicht zuletzt ist da Kants Rechtsphilosophie zu erwähnen: https://de.wikipedia.org/wiki/Metaphysische_Anfangsgr%C3%BCnde_der_Rechtslehre
Tut mir ja leid, aber auch das ist nicht das Ei des Columbus.
Sicher muss man sich nicht auf das GG kaprizieren, aber kann sich schon fragen, was die Ursachen für den Drang der Menschen ist Gesetzgebung zu schaffen. Immer sind Entscheidungen zu fällen, die miteinander verglichen werden. In hochkomplexen Gesellschaften um so mehr.
Die Gesetzgebung in unseren Breiten, wenn man nicht die römischen Gebiete hernimmt, die mitten durch Deutschland liefen, begann schon vor 1.500 Jahren.:
Nimm allein die https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Salica
Mehr hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Rechtsquelle_(Fr%C3%A4nkisches_Reich)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Rechtsquelle_(Heiliges_R%C3%B6misches_Reich)
Nein, tut mir leid, aber das Thema ist mitnichten neu.
Viele freundliche Grüße
azur
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