Der Widerstand

Widerstand, Montag, 21.09.2015, 20:39 (vor 3778 Tagen)6140 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 21.09.2015, 20:58

Mein erster Satz soll sein,

ich habe die Faxen dicke, denn ab jetzt gilt folgendes:

Artikel 20 Absatz 4 GG

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 79 Absatz 3 GG

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Ländern, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Gruß in die Gelbe Runde

Und jetzt ist Schluss mit lustig!

Gruß

Der Widerstand

Personenbeschreibung: 40 Jahre, Privatier, Autodidakt, Börse ist mein Geldautomat, carpe diem...


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