Gutes Argument!

Rybezahl, Mittwoch, 16.09.2015, 20:32 (vor 3784 Tagen) @ CrisisMaven2242 Views

B) Einweisung in hiesige Immobilien ist ein geringerer Eingriff, als die
Grundeigentuemer zu zwingen, die Haeuser hier abzuereissen und in Syrien
wieder aufzubauen
. Eben erfahrener Landesverfassungsrichter.

Wer also eine Zweit- oder Ferienwohnung hat, kann damit argumentieren, diese abzureissen und in Syrien wieder aufzubauen. Somit kann man der Enteignung bis zur letzten Konsequenz ausweichen - die da wäre: Kriegszustand (bzw. eine Vorstufe davon, hängt von den Umständen ab).

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