Abstruse Begründungen für Enteignung
"Ein Vorteil der Einweisung in leerstehende Privaträume könnte aber auch daran liegen, dass die betroffenen Eigentümer vielleicht verhandlungsbereiter werden, sobald die Flüchtlinge in ihre Wohnungen eingezogen sind und so am Ende doch einem regulären Mietvertrag zustimmen könnten“,
schrieb Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am Landesverfassungsgericht a. D., diese Woche in einem Kommentar für die „Legal Tribune Online“.
An seinen Kluthen sollte man ihn ... ![[[wut]]](images/smilies/wut.gif)