Mein Blickwinkel
"Ein Vorteil der Einweisung in leerstehende Privaträume könnte aber
auch daran liegen, dass die betroffenen Eigentümer vielleicht
verhandlungsbereiter werden, sobald die Flüchtlinge in ihre Wohnungen
eingezogen sind und so am Ende doch einem regulären Mietvertrag zustimmen
könnten“,schrieb Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am
Landesverfassungsgericht a. D., diese Woche in einem Kommentar für die
„Legal
Tribune Online“.
Hallo!
Ich habe beide Seiten gelesen. Die Assoziation zum kürzlich hier im Gelben Forum gebrachten Beitrages über den arbeitslosen Wohnhausinhaber, der angeblich mehr Platz habe, als ihm zustehe, und der deshalb, um seine Bedürftigkeit zu minimieren, Teile seines Wohnraumes zur Verfügung zu stellen habe, eröffnete sich mir sofort.
Danach bezog ich die von dir zitierte Äußerung im Kontext des Artikels auf unvermietete Wohnungen, z.B. Wohnungen in einer "Mietskaserne". Im Rahmen dieser Perspektive natürllich eine ganz andere Situation (bezogen auf den letzten Absatz des zweiseitigen Artikels).
Ich glaube nicht, dass erstere Situation eintritt, bevor der Notstand ausgerufen wird. Und selbst dann, im Notstand... obwohl... in diesen wundersamen Zeiten: in München vielleicht, mit Applaus obendrein.
Es grüßt der
Rybezahl.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.