Prof. Kluth, ein braver Diener des Systems

Monterone, Mittwoch, 16.09.2015, 14:52 (vor 3785 Tagen) @ 0073336 Views

"Ein Vorteil der Einweisung in leerstehende Privaträume könnte aber
auch daran liegen, dass die betroffenen Eigentümer vielleicht
verhandlungsbereiter werden, sobald die Flüchtlinge in ihre Wohnungen
eingezogen sind und so am Ende doch einem regulären Mietvertrag zustimmen
könnten“,

schrieb Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am
Landesverfassungsgericht a. D., diese Woche in einem Kommentar für die
„Legal
Tribune Online“
.

An seinen Kluthen sollte man ihn ... [[wut]]

Es hat wenig Sinn, sich über Prof. Kluth aufzuregen, so lange man nicht erkennt, daß er in absoluter Übereinstimmung mit den höchsten Werten der Demokratie argumentiert.

Roland Freisler oder einem Richter des Kaiserreichs oder Ancien Régimes hätte man auch nicht vorwerfen können, daß sie nationalsozialistisch, wilheministisch oder royalistisch argumentieren, noch dazu, wenn man sich gleichzeitig vor dem jeweiligen System in den Staub geworfen hätte.

Dieses Verhalten als neurotisch zu bezeichnen, wäre noch geschmeichelt.

Macht Euch bitte nichts vor: was Kluth geschrieben hat, war seit langem vorhersehbar.

Im Grunde, seitdem das BVerfG den Eurotz passieren ließ.

Wenn ich Jahre vorher ziemlich genau weiß und schreibe, was auf uns zukommt, kann, nein, muß das jeder wissen!

Etwas anderes als Internet, Bücher und die Bereitschaft, meine Vorurteile durchzulüften, habe ich auch nicht.

Monterone


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