Oder sie haette "Schlampe" nur gangsta-rappen muessen
Im September 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Texten des Albums Anklage gegen Bushido wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung. Am 22. November 2013 wies das Amtsgericht Tiergarten die Anklage mit Hinweis auf die Kunstfreiheit ab; die Staatsanwaltschaft erhob Rechtsbeschwerde gegen die Abweisung der Anklage. Im März 2014 verwarf das Landgericht Berlin die Beschwerde der Staatsanwaltschaft, da der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt und die Beleidigung durch die Kunstfreiheit gedeckt sei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Stress_ohne_Grund
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