Das Wort "Schlampe" ist erstmal eine Beleidigung - IMMER, verfassungsfeindlich wird es ...

CrisisMaven ⌂, Sonntag, 30.08.2015, 15:36 (vor 3849 Tagen) @ Fleet7874 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 30.08.2015, 15:54

... wenn man ein Verfassungsorgan (Regierung aus Kanzler[in] und/oder Minister/Ministerpraesidenten, Parlamente oder deren Mitglieder, Bundesverfassungsgericht) noetigt oder erkennbar in seiner verfassungsgemaessen Funktion beeintraechtigen will.

Haette die Frau dieses Wort der Bundeskanzlerin in deren Freizeit, in einem Biergarten etwa, an den Kopf geworfen, waere es "einfache" Beleidigung gewesen.

Dort aber trat die Kandesbunzlerin in offizieller Funktion an, als "Kanzlerin aller Teutschen", sozusagen.

Eine Schlampe kann ja definitionsgemaess niemals Kanzlerin sein.

Das heisst, die Dame hat mit ihrem Zwischenruf zwei Delikte begangen, ein einfaches und ein "qualifiziertes".

Dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, ist schon mal klar, weil es sich bei dem qualifizierten um ein Offizialdelikt handelt. Ersteres, die "einfache" Beleidigung wird dagegen erst verfolgt, sollte die Beleidigte Strafantrag stellen.

Was sie u.U. nicht tun wird, haeufig tun das solche Personen nicht, um nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, sie beeinflussten die Justiz.

Bei der Verfolgung wegen Verunglimpfung kann Merkel das Verfahren gar nicht beeinflussen, hoechstens koennte der Landesjustizminister Sachsens die Ermittlungen aufgrd. seiner Weisungsbefugnis untersagen.

Nicht dass ich den Zorn vor Ort nicht verstehe, aber die Aeusserung "Schlampe" ist nun mal auch fuer mich nicht in Einklang zu bringen mit dem Volksverrat, den Frau Merkel moeglicherweise begeht. Dieses Wort geht allein ihren Ehemann was an, der ob solchen Verhaltens sauer zu sein das Recht haette, wenn es vorkaeme ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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