Ja, das ist eine Frage der Beweiswuerdigung ...
Ich bin auch eher der Meinung, dieser Spruch hat der Nebenbuhlerin gegolten, die der Rueferin ihren Mann/Partner abspenstig gemacht hat.
Und die daher auch, um nicht noch mehr Aufruhr in so einer kleinen Gemeinde zu verursachen, von einem Strafantrag wegen Beleidigung absehen wuerde.
Aber warum die Nebenbuhlerin auch noch das Volk verraten haben soll, wenn sie mit einem andern Mann fremdgeht, erschliesst sich mir halt nicht.
Weshalb auch gehoernte Ehefrauen das Bruellen an Anwaelte delegieren sollten, die das dann geraeuschlos schriftlich erledigen.
Es ist aber auch zu aergerlich, wenn es in Heidenau so brodelt, dass selbst ansonsten spinnefeinde Konkurrentinnen gemeinsam um des Gemeindewohls besorgt auf die Strasse getrieben werden und dann ausgerechnet so ein Laerm herrscht, dass man das, was man "der andern" sonst leise ins Gesicht gezischt haette, nun bruellen muss.
Man sieht, dass die Zuwanderung selbst die ueblichen Handlungsrahmen zwischenmenschlicher Interaktion ins Wanken bringt. Vielleicht kann man das Megaphon fuer Ehestreitigkeiten bald als Mehrbedarf bei Hartz IV anmelden.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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