Es geht wohl weniger um die "Schlampe", als um die "Volksverräterin".

Tünnes, Sonntag, 30.08.2015, 18:06 (vor 3799 Tagen) @ DT6439 Views

http://www.derwesten.de/politik/dunkel-deutschlands-haessliche-fratze-id11033641.html
"Juristisch ist die Sache für Experten klar. „Der Begriff Volksverräterin erfüllt aus ­meiner Sicht eindeutig den Straftatbestand der Belei­digung“, sagt etwa der Berliner Strafrechtler Dr. Ali B. No­rouzi. Denn: „ Damit wird der Bundeskanzlerin unterstellt, sie breche ihren Amtseid, der sie verpflichtet, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Das ist ein Angriff auf die Ehre der Person.“"

Das geht natürlich nicht, einfach den Politmarionetten zu unterstellen, sie brächen
ihren Eid und das auch noch an die Königin der Marionetten gerichtet.[[hüpf]]

Da kommt man u. U. dann für ein Jährchen in den Back.[[sauer]]
"Laut Strafgesetzbuch kann eine Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Voraus­setzung ist aber, dass der Betroffene Strafantrag stellt
."


Ich hoffe nur, von euch verrät mich keiner.[[freude]]
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=361275
"Und das alles, obwohl ich schon etliche Male mit ihm über Politik diskutiert habe und wir uns absolut einig waren, dass D. nicht souverän agieren kann
und Merkel und Schäuble Volksverräter im fremden Auftrag sind
."

Dann werde ich den Begriff ab jetzt wohl immer besser mal umschreiben.
[[zigarre]]

Schönen Gruß.


P.S. Auch originell, dass in dem Artikel "Schamlosigkeit" und "radikale Beschimpfungen" moniert werden, dieser aber selbst titelt:
"In Heidenau zeigt Dunkeldeutschland seine hässliche Fratze."
Hierbei scheint es sich somit nicht um eine pauschale, radikale Diffamierung und Beschimpfung der Heidenauer Bürger zu handeln. Aha. [[wut]]
.


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