Die "Gesetzesbrüche" sind inzwische "bekannte" Variablen, mit denen kann "kalkulieren"

Olivia, Montag, 31.08.2015, 12:42 (vor 3447 Tagen) @ TurnAround1982 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 31.08.2015, 13:20

Diese Hochrechnung wird nicht funktionieren. Gesetze, Verträge, Regeln,
Rahmenbedingungen wurden und werden - wenn es "alternativlos" und / oder
opportun erscheint - ohne grosses Federlesen geändert, gebrochen, ausser
Kraft gesetzt. Situationen und Ereignisse ändern sich in der Praxis im
Sekundentakt, Hochrechnungen taugen für die Theorie und das Labor.

.........

Dass Gesetze gebrochen werden, darauf muss man sich seit der offiziellen Genehmigung zur Bilanzkosmetik (2008) selbstverständlich einrichten. Danach wurde ja entsprechend weiter "gerettet". Es wird eben das vermeintlich kleinere Übel gewählt. Das sind alles keine "Unbekannten" mehr. Man muss sie also in die "Kalkulation" einbeziehen.

Insofern: Auf jeden Fall "hochrechnen". :-))) - Was bleibt einem auch sonst schon übrig?

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