Hm, "Buchtipp Stellungnahme gegenüber Beschwerdebegründung, das wär nett." Bestimmt waere das 'nett', aber ...
... wenn das so einfach waere, waeren alle Juristen. Wenn alle Juristen waeren, wuerden sie im Leben vieles unterlassen, was sie erst mit Gerichten in Beruehrung bringt. Ich hatte das bereits versucht, zu erlaeutern:
Juristerei ist tatsaechlich "so etwas wie" eine Wissenschaft. Fuer jede wissenschaftliche Fachrichtung werden i.d.R. acht Semester oder vier Jahre veranschlagt - danach ist man "Greenhorn", aber man versteht wenigstens, was einem ein ein paar Praxisjahre Erfahrener ueberhaupt sagen will, in der je eigenen Wissenschaftssprache.
Es hat bei mir halt auch solche Jahre gedauert. Nach einigen siegreichen Vorlagen beim Verfassungsgericht weiss man dann auch aus praktischer Erfahrung, "wie die ticken". Davor nicht. Das ist wie beim sportlichen Wettkampf. Wer nur trainiert und nie an Wettkaempfen teilnimmt, ist noch kein echter Sportler (wenn es eine Wettkampfsportart ist). Das weiss man aber eben erst hinterher. Davor denkt man anders. Ausser beim Schachspiel, da ist das jedem intuitiv klar (mit einer Ausnahme
).
Nein, ein anderer mit nur Geldbußen als Strafandrohung - nach meinem Dafürhalten (und lt. AG Erkenntnis) Einstellung.
D.h., wenn man sich die -auch dies zeigt den Laien- unvollstaendigen Informationen muehsam zusammenklamuesert, dann war es wohl ein Strafbefehl und Du hast Einspruch eingelegt, ODER es war ein Strafbefehls-Antrag und das Amtsgericht hat sich geweigert, ihn zu erlassen?
Da faengt es doch schon an. (Das waren jetzt rhetorische Fragen! Die Antwort darauf wuerde immer noch keine weitere "Beratung" ermoeglichen ohne Akteneinsicht!!!)
Dann muesste man die Entscheidungsgruende kennen. Hat das AG aus formellen oder materiellen Gruenden "abgelehnt". Mit welcher Begruendung hat die Staatsanwaltschaft dem (was?) widersprochen?
Etc. pp.
Staatsanwalt ist also Exekutive?
Darueber kann man streiten. Da sie nicht Recht spricht, damit nicht die Judikative darstellen kann, und es sonst nur noch die Institution der Legislative gibt, bleibt beim angeblich nur aus drei Gewalten bestehenden Rechtsstaat nur die Exekutive uebrig. Sie ist zwar ein "Organ der Rechtspflege", aber das sind freiberufliche Anwaelte auch, und wer wollte die den drei Gewalten zuordnen? Auch sind "Gerichte" teilweise Exekutive, etwa das Handels-, Vereins- oder Genossenschafts- oder das Schiffsregister. Ein Register"gericht" ist eine Verwaltungsbehoerde, heisst nur nicht so.
Ich dachte, die wären sowas wie die Stabsstelle bei der Judikative für die Exekutive?
Wie gesagt, es ist ein Streit um Worte, aber Staatsanwaelte sind weisungsgebundene Beamte der Exekutive, wenn man auf die Staatslehre in Reinform abstellt.
Aber ja, ok, StA am LG.
Buchtip Stellungnahme gegenüber Beschwerdebegründung, das wär nett.
Das genau ist ohne Aktenkenntnis und eingehendem Gespraech mit dem Mandanten nicht moeglich. "Das" Buch wuerfe bei Dir mehr Fragen auf, als es beantwortete. Das ist aber bei der Frage der kuenstlichen Befruchtung oder warum der eine Kopierer magnetisierbare Tonerpartikel hat und der andere nicht, auch nicht anders. Vier Jahre Studium plus Praxis. Und dann geht's noch oft genug schief.
Ansonsten, ich würds auch in Müll werfen (also das Schreiben), aber ich glaub das machts nicht besser - denen gehts wohl drum, abzukassieren - Beschwerde kostet sie ja nichts, und ging ruckizucki in der Urlaubszeit innert 5 Tagen. Wenn sie gewinnen, muss ich zahlen; Wenn ich gewinn, ist es der Steuerzahler (also auch wieder ich zum Teil). Kostet also nur Porto fürs Geldverschieben und Statistik erhöhehen :)
Na ja, ohne Staatsanwaelte in Schutz nehmen zu wollen: sie sind formell verpflichtet, wenn es ein Offizialdelikt ist, zu verfolgen. Tun sie es nicht ausreichend, dann machen sie sich u.U. selbst strafbar (Strafvereitelung u.a.). Da sie ueberlastet sind, ist die Erfahrung eher, dass sie nach einer richterlichen Ablehnung froh sind, was fuer die Akten zu haben, das ihnen keiner vorwerfen kann.
Daneben gibt es aber auch Privatfehden zwischen Richtern und Staatsanwaelten, wo der eine partout guckt, ob er dem andern eins "einschenken" kann, auch unter Staatsanwaelten, habe ich erlebt, mit gegenseitigen Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen und Anfechtung von Personalratswahlen etc. Und schliesslich gibt es Privatfehden von Staatsanwaelten mit bestimmten potentiellen Angeklagten. Als staatlich gepruefter Querulant kann ich das aus eigener Ansicht bestaetigen ...
...
Ohne das alles genauer zu wissen, kann man ueberhaupt nichts sagen. Ein Anwalt vor Ort weiss z.B. zusaetzlich noch, welche(r) Kammer(vorsitzender) in etwa wie entscheiden wuerde usw. Das ist ueber's Internet so gut moeglich wie beim Gynaekologen, der der Muslima den Bauch nicht abhoeren darf, eine Schwangerschaftsdiagnose.
Die Beschwerde geht jedenfalls von der Staatsanwaltschaft aus und Deine Einlassungen sind daher (theoretisch) nicht vonnoeten (dies ist hier aber keine Rechtsberatung und ohne Gewaehr). Dass Teileinlassungen gefaehrlich sein und Schweigen klug sein koennen, hatte ich auch schon erlaeutert.
Und nix sagen, das weiß ich, aber wenn so an AG mal ausnahmsweise meine Sichtweise teilt, und dann gibts Beschwerde vom StA beim LG und bittet um Stellungnahme
Die muessen anhoeren. Rechtliches Gehoer ist ein Quasi-Grundrecht.
- wenn ich nix schreib gibts ja wohl ne Verhandlung
Nein, warum? Nicht mehr und nicht weniger als vorher, es sei denn, dadurch kaemen voellig neue Aspekte hinzu.
- oder entscheidet dass die Beschwerdestelle? Und da hab ich nun zwar schon n Text zusammengezimmert, weiß aber nicht ob das wirklich so gemeint ist, dass ich die Interpretation des StA vom LG widerlegen muss,
Ich nehme an, dass die formal argumentieren. Kein Richter erwartet vom Laien, dass er formell-rechtliche Aspekte erkennt, geschweige denn, wuerdigen kann. Der hat es am liebsten, wenn der Angeklagte sich "an die Tatsachen" haelt.
und dann wägt die Beschwerdestelle ab ob es Revision gibt, oder nicht? Man könnte ja mal ne Erklärung dran hängen, anstatt sich hinter Phrasen und Formschreiben zu verschanzen. Ach nee, wär zu einfach.
Nun ja, so einfach ist das nicht. Es gibt ja auch die Rechtsberatung beim Amtsgericht. Luecken gibt es aus deren Sicht nicht in den Moeglichkeiten, sich Gehoer wie Verstaendnis zu verschaffen. Ich habe im Uebrigen diese politischen Parteien, die das "fuer's Volk" so konstruiert haben, nicht gewaehlt. Kann auch nicht erkennen, dass von NPD ueber CDU/SPD bis Die Linke einer das aendern wollte. Auch die AFD nicht oder die Piraten.
Zusammengefasst: das kann gerade ein Jurist nicht eben mal so nebenbei "aus der Ferne" beantworten, wenn sich schon zwei oder mehr berufserfahrene Berufs- und Volljuristen "vor Ort" nicht mal einig werden koennen! Auch der Jurist koennte es nur nach Aktenstudium. Aber ein Laie kann es daher meist erst recht nicht. Drum ja der Rat, das, wenn es denn so bedrueckt, auch anwaltlich anzugehen. Oder die Rechtsberatung beim Amtsgericht und dann ggf. immer noch den Anwalt.
Alles andere ist fahrlaessig. Wenn es schiefgeht, sind die Ratgeber schuld.
Zur Frage des Schoeffengerichts: halte ich nicht fuer einschlaegig. I.d.R. werden dort kompliziertere oder Faelle mit hoeheren Strafen verhandelt. Das ganze Procedere hoert sich, aber das ist Intuition, eher nicht danach an.
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Nochmal zur Frage, wieso "einfach ein Buch zur Beschwerdebegruendung" nicht ausreicht, bzw. in die Irre fuehren kann:
Die juristischen Laien fangen i.d.R. "oben", d.h. mit einer konkreten Rechtsmaterie an, und versuchen sich diese zu erschliessen. Das funktioniert aber nicht. Sie muessen wirklich das gesamte Jura-Grundstudium inkl. Vertiefungen, Rechtsgeschichte, Juristische Logik und Auslegungslehre usw. ERST absolvieren. DANACH erst kommt zusaetzlich noch die Vertiefung.
http://www.jura.uni-hamburg.de/erste-juristische-pruefung/studienverlauf/
Fuer Rechtswissenschaften sieht das etwa so aus:
http://www.jura.uni-hamburg.de/studienfuehrer/
Sehr gut hier:
http://www.jura.uni-bayreuth.de/files/Studienf__hrer_Juni_2013_endg__ltig.pdf
Vgl. z.B. Abschnitt B, ab Seite 15
http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/fakultaet/studium/
http://www.jura.uni-halle.de/studium_lehre_pruefung/studium_lehre/
Solche Buecher
https://www.studium.uni-mainz.de/studienfuehrer-und-wahl/
z.B.
sind das Mindeste, um sich zu orientieren. Das Lesen und Verstehen, inkl. Falluebungen, dauert nunmal -fuer Menschen mit normaler Lesegeschwindigkeit und Auffassungsgabe- JAHRE. Man beachte: nur eine verschwindend geringe Zahl erreicht eine Note zwei oder gar eins und diejenigen, die gar in BEIDEN Staatspruefungen jeweils eine Eins hatten, sind NAMENTLICH unter Juristen ueber Jahrzehnte bekannt, Roman Herzog war einer, vgl. @azur "Einserjuristen sind totale Ausnahmen".
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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