Das Landgericht legt "Beschwerde" ein? Nicht die Staatsanwaltschaft?

CrisisMaven ⌂, Mittwoch, 29.07.2015, 15:18 (vor 3830 Tagen) @ SFA2428 Views

Ein AG hatte mir einen Beschluss zugesandt, mit Einstellung des Verfahrens, gemäß Â§408, 2 204 StPO.

Ich nehme an, das war der Fall?

Nun kam der Brief, dass das LG Rechtsmittel einlegt

Das Landgericht? Gerichte werden nicht exekutiv taetig ...

und fordert mich binnen einer Woche auf, zur Beschwerdebegründung Stellung zu nehmen.

Was heißt das nun? Wollen die den Sachverhalt nochmals geschildert und erklärt bekommen, oder muss ich darlegen, weswegen ich die LG-Beschwerde als nichtig ansehe?

Das ist viel zu kompliziert, um das hier im Gelben abzuhandeln, hast Du meine damalige Empfehlung denn nicht beherzigt?

Wenn Du Dich durch ein paar Dutzend Buecher zu quaelen bereit waerest (nicht nur diese zwei! - Dazu braucht's schon mal die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen!!!), dann ja. Sonst: Anwalt. Oder nichts tun. Als Angeklagter musst Du ausser Name und Geburtsdatum nie was sagen ...

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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