OT: Beschwerde von LG gg. Beschluss AG
Ein AG hatte mir einen Beschluss zugesandt, mit Einstellung des Verfahrens, gemäß Â§408, 2 204 StPO.
Nun kam der Brief, dass das LG Rechtsmittel einlegt und fordert mich binnen einer Woche auf, zur Beschwerdebegründung Stellung zu nehmen.
Was heißt das nun? Wollen die den Sachverhalt nochmals geschildert und erklärt bekommen, oder muss ich darlegen, weswegen ich die LG-Beschwerde als nichtig ansehe?
Sorry für's OT, aber die einzigen Juristen die ich kenne, haben Völkerrecht studiert - das Große nutzt im Kleinen nichts. :)
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“If there is evil in the world, it lies within the heart of mankindâ€
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